Baumaßnahme: Radverkehrsmaßnahmen / Unterhaltung bezirklicher Straßen Teilbaumaßnahme: Straßenbauarbeiten/ 1. Verschickung - Schädlerstraße
Letzte Beratung: 30.11.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 6.3
Anlass der Planung
Die Schädlerstraße ist als Einbahnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ausgewiesen. Im oberen Drittel der Straße führt eine fußläufige Verbindung zum westlich gelegenen Matthias-Claudius-Gymnasium. Eine direkte Radverkehrsverbindung für die Schülerverkehre in Richtung Süden zu dem Schulzentrum besteht derzeit nicht und verleitet den Radverkehr aufgrund fehlender Alternativrouten zu einem verkehrsgefährdenden Verhalten. In nördlicher Richtung befindet sich in der Schädlerstraße ein Radweg in der Nebenfläche, dessen Breite die Vorgaben der technischen Regelwerke unterschreitet. Auch andere sichere Radwegeführungen vom Norden (Rüterstraße) kommend, hier z.B. die der Morewoodstraße, sind nicht vorhanden. Die Fahrbahnbefestigung im Planungsabschnitt befindet sich in einem relativ guten Zustand. Der Fußverkehr wird beidseitig der Fahrbahn hinter einem Längsparkstreifen auf dem Gehweg geführt. Die Wegeverbindung der östlichen Seite entsprechen nicht den aktuellen technischen Regelwerken.
Ziel der Planung
Um die ökonomischen Rahmenbedingungen der bestehenden Infrastruktur, hier im Besonderen des Rad- und Fußverkehrs sowie der Schülerverkehre, zu verbessern und gleichzeitig den ökologischen Herausforderungen der Zukunft gerecht zu wer-den, plant der Bezirk Wandsbek eine zusätzliche Radwegeführung (der Schülerverkehre) in südlicher Richtung zu dem Schulzentrum. Die sichere Radverkehrsverbindung wird unter anderem seit Jahren auch von der RadAG angemerkt und als gemeinsames Ziel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur bzw. der sicheren Schulwege definiert.
Um die verkehrliche Situation zu entschärfen, soll aus dem jetzigen Straßenabschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Tempo-30-Strecke angeordnet werden. Hierdurch soll die Verkehrssicherheit (insbesondere) der Schülerverkehre verbessert werden. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bestehen. Es wird ein Haltebereich für den temporären Schulbusaufenthalt eingerichtet, wobei links neben dem stehenden Bus eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Meter verbleibt. Die Nebenflächen werden entsprechend angepasst. Der Fußverkehr wird weiterhin beidseitig auf Gehwegen geführt. Die neue Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße in Richtung Süden erfolgt weitgehend auf dem westlichen bisherigen Längsparkstreifen, indem die Parkstreifenbreite dem Radweg zugeführt wird. Der Radweg wird im nördlichen Knotenpunkt Rüterstraße/ Schädlerstraße an den Bestand angeschlossen, ebenso wie bei der südlichen Einmündung in den Knotenpunkt Neumann-Reichardt-Straße/ Schädlerstraße. Der Radverkehr Richtung Norden kann auf der Fahrbahn sicher mitgeführt werden bzw. ohne Benutzungs-pflicht auf dem schmalen Bestandsradweg in der Nebenfläche erfolgen.
Der Baumbestand bzw. die Straßenbegleitgrünflächen sollen weitgehend erhalten bleiben. Ein Baum am Knotenpunkt Rüterstraße/ Schädlerstraße wird aufgrund der gesicherten Radwegeführung entgegen der Einbahnstraße entfallen müssen.
Die vorhandenen Parkstände auf der westlichen Straßenseite entfallen zu Gunsten der neuen Radwegeführung entgegen der Fahrtrichtung. Zwei neue Behindertenparkplätze sind vor Hausnummer 26 vorgesehen. Auf der östlichen Straßenseite könnten in Abhängigkeit von der Platzierung der Schulbushaltestelle bis zu fünf Stellplätze entfallen.
Der Beginn der Baumaßnahme ist für den Sommer 2024 vorgesehen.
Die Bauzeit wird voraussichtlich etwa sechs Wochen betragen.
Im Rahmen der Verschickung werden Anlieger über Plakate auf die Planung und die Internetseite zur Planung aufmerksam gemacht. Die Schlussverschickung ist in Februar 2024 vorgesehen.
Die Verwaltung bittet hiermit die Politik um Zustimmung, dass das Projekt wie oben beschrieben weiter fortgeführt und baulich umgesetzt werden soll.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.
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