Baumaßnahme Poppenbütteler Berg / Ohlendieck, Errichtung von 21 Gebäuden als Folgeunterbringung von Flüchtlingen Teilbaumaßnahme Erschließung Grundstück und Umgestaltung Ohlendieck
Einzelheiten sind der beiliegenden Planunterlage zu entnehmen, die dem Stand der Schlussverschickung entspricht.
Der Investor trägt die Kosten der Erschließung, es fallen keine Erschließungsbeiträge an.
Das Projekt steht unter besonderem Zeitdruck aufgrund der dringend benötigten Unterkünfte für Flüchtlinge. Für die Sicherung der Erschließung und den Abschluss des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages ist in der Baugenehmigung zum 2. Abschnitt eine Frist von 10 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung festgelegt worden.
Die vorliegenden Unterlagen bilden die Grundlage des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages, dessen Abschluss im Anschluss an die Vorstellung im WVA vorbereitet wird.
Im Bürgervertrag Poppenbüttel ist eine frühzeitige Einbindung der Bürgerinitiativen gefordert, weswegen die betroffenen Bürgerinitiativen Poppenbüttel Hilft e.V. und Gemeinsam in Poppenbüttel e.V. erneut zum Ausschuss eingeladen werden.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
Erläuterungsbericht und Abwägungsvermerk
Lageplan und Querschnitte zur Straßenplanung
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