Baumaßnahme: Planfeststellungsverfahren BauV der DB Netz AG "Neubau S4" - Teilbaumaßnahme: Planfeststellungsabschnitt 1 - Rückmeldung zur Synopse der DB zu den Einwendungen seitens des Bezirksamts
Die Deutsche Bahn Netz AG beabsichtigt, den Streckenabschnitt vom Hamburger Hauptbahnhof bis Bad Oldesloe in mehreren Planfeststellungsabschnitten für die neue S-Bahnlinie S4 zu erweitern, infrastrukturell zu ergänzen und parallel den Bahnkörper in Teilen für den Fern- und Güterverkehr anzupassen. Zusätzlich werden im Wandsbeker Bezirksgebiet drei neue Haltepunkte geschaffen. Die Stellungnahme des Bezirksamts wurde dem WVA am 31.08.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Basierend auf der Stellungnahme des Bezirksamts wurde durch die Vorhabenträgerin (DB Netz AG) eine Synopse erstellt. Seitens des Bezirksamts kann einigen darin enthaltenen Abwägungen nicht gefolgt bzw. können diese nicht nachvollzogen werden. Die aus Sicht des Bezirksamts kritischen Punkte werden Vertreter des Bezirksamts im Anhörungsverfahren in der 15. KW 2018 erneut gegenüber der DB Netz AG thematisieren.
Insbesondere handelt es sich um dabei folgende Themenkomplexe
- Forderungen nach einer architektonischen Begleitung und Einbeziehung des Oberbaudirektors oder alternativ zu Wettbewerben zur Erreichung einer hohen baulichen Qualität der Haltestellen und der Lärmschutzwände wurden lediglich zur Kenntnis genommen, jedoch wird diesen nicht gefolgt.
- Aus Sicht des Bezirksamts sollten die neu entstehenden Vorzonen im Bereich der Haltestellen einbezogen und qualifiziert gestaltet werden. Dies wird seitens des DB Netz AG nicht als Aufgabe im Rahmen der S4 Erweiterung angesehen.
- Forderungen nach höheren Durchgangshöhen, die fachlich erforderlich sind und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität dienen, wurden abgelehnt.
- Wünschen des Bezirksamts nach einer zusätzlichen Aufzugsanlage an der Haltestelle „Claudiusstraße“ und eines zusätzlichen Zugangs an der Haltestelle Bovestraße wurde nicht gefolgt.
- Im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen Haltestellen, sind zu schaffende bzw. erforderliche Parkstände und Fahrradabstellmöglichkeiten zu errichten. Diese werden seitens der DB Netz AG nicht der S4-Maßnahme zugeordnet und somit nicht berücksichtigt.
- Bezüglich der gesamten Baustelleneinrichtungen und der Umleitungsstrecken ist die frühzeitige Abstimmung mit den Fachdienststellen des Bezirks erforderlich. Ein hierzu im Vermerk aufgeführter regelmäßiger Abstimmungsprozess seitens der DB Netz AG kann nicht bestätigt werden.
- Ausreichend bemessene Wendeanlagen für die vorhandenen Müllfahrzeuge der Hamburger Stadtreinigung für eine verkehrssichere und wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen wurden seitens der DB Netz AG nicht berücksichtigt.
- Die Verlagerung eines Anschlussschachtes für den Gehölzgraben aus der Fahrbahn Bahngärten in die Nebenflächen, um den Unterhaltungsaufwand zu minimieren und mehr Verkehrssicherheit zu schaffen, wurde nicht entsprechend beachtet.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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