Baumaßnahme: Planfeststellungsverfahren BauV der DB Netz AG "Neubau S4" Einsatz des Planungsprogramm EPLASS im Bezirksamt Wandsbek Kleine Anfrage vom 17.01.2019
Mit dem Beschluss aus Drucksache 20/5815 „Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss bekräftigt nochmals die Notwendigkeit der vom Bezirksamt vorgetragenen Punkte und bittet die DB Netz AG diese dringlich zu berücksichtigen und sich der Gesamtverantwortung dieser umfänglichen Maßnahmen und der damit verbundenen Abstimmungsnotwendigkeit, auch im Haltestellenumfeld, bewusst zu werden.“ wurde die Behörde aufgefordert sicherzustellen, dass das Bezirksamt und die Bezirksversammlung entsprechend an den Planfeststellungsverfahren 1 und 2 frühzeitig beteiligt werden.
Mit Drucksache 20/6047 und der Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wurde u.a. folgendes mitgeteilt:
„Der Bezirk war und ist regelmäßig bzw. anlassbezogen über die Planungen der S4 informiert worden. Er ist u.a. in dem Planungsprogramm EPLASS eingebunden, mit dem er die Entwurfsplanungen einsehen und Stellung nehmen kann.“
Auf mehrfacher Nachfrage in den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr hat die Verwaltung in der Sitzung am 10.01.2019 mitgeteilt, dass das Planungsprogramm EPLASS nicht im Bezirksamt eingesetzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Bei EPLASS handelt es sich nicht um ein Planungsprogramm, sondern um eine Plattform für den Datenaustausch. EPLASS ermöglicht es allen an der Planung Beteiligten bzw. zu beteiligenden Fachdienststellen, jederzeit während des Planfeststellungsverfahrens auf die aktuellen Planunterlagen zugreifen zu können. Die Zeiträume der Beteiligung werden jeweils vom Eisenbahnbundesamt (EBA) festgelegt.
Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt: 22.01.2019
1.) Wann wurde das Planungsprogramm EPLASS dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt?
Siehe Vorbemerkung - kein Planungsprogramm.
Der Bezirk hat die notwendigen Zugangsdaten von der DB erhalten, die erforderliche Software (Citrix Schnittstelle) ist noch nicht installiert.
2.) Welche Gespräche wurden wann mit den Behörden und der DB Netz AG über die Planfeststellungsverfahren PFA1 und PFA 2 bereits geführt?
Das Bezirksamt hat zu punktuellen Fragestellungen in der Vorplanung Gespräche mit der DB geführt. [Bovestraße; Holstenhofweg; Am Pulverhof; Scharbeutzer Straße; Rahlstedter Bahnhof; Delingsdorferweg; Jenfelder Straße]
3.) Welche Planungskapazitäten sind im Bezirksamt Wandsbek für die Maßnahmen und Koordination (u.a. Straßenbau, Haltestellen, P-R-Gebäude) im Rahmen Planfeststellungsverfahren PFA1 und PFA 2 vorgesehen und wie weit sind diese im Arbeitsprogramm S 21 und S 22 berücksichtigt?
Die Bearbeitung der Stellungnahmen zu den Planfeststellungsverfahren läuft im Rahmen der normalen Sachbearbeitung. Im Arbeitsprogramm sind folgende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der S 4 Planung steht, ausgewiesen: Bahnhof Tonndorf, Umgestaltung Bahnhof und Parkplatz.
4.) Welche Beteiligung der Bezirksversammlung ist von Seiten des Bezirksamtes im Rahmen der Planfeststellungsverfahren PFA1 und PFA 2 vorgesehen?
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung [=Träger öffentlicher Belange] erstellt der Bezirk eine Stellungnahme, diese wird der Bezirksversammlung zur Kenntnis übermittelt.
5.) Wurden nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 10.01.2019 von der Verwaltung bereits Gespräche mit der Behörde und der DB Netz AG geführt, damit der Bezirk regelmäßig bzw. anlassbezogen über die Planungen der S4 informiert werden kann und ist die bezirkliche Verwaltung in Wandsbek jetzt in das Planungsprogramm EPLASS eingebunden?
Nein.
6.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek für die Bezirksversammlung, damit die Bezirksversammlung im zuständigen Ausschuss laufend über die Änderungen der Entwurfsplanungen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren PFA1 und PFA 2 informiert wird und dann Stellung nehmen kann?
Da es sich um eine Planung der Deutschen Bahn AG handelt, wird auf die Regelungen des § 27 Bezirksverwaltungsgesetz verwiesen.
7.) Welche Ausschüsse der Bezirksversammlung sollten nach Einschätzung des Bezirksamtes im Rahmen der Planfeststellungsverfahren PFA1 und PFA 2 wie und wann beteiligt werden?
Das Bezirksamt hält eine Beteiligung der Bezirksversammlung und des zuständigen Fachausschusses für Wirtschaft und Verkehr für angemessen.
8.) Welche Bezirksstraßen und welche Flächen für P-R Häuser wurden bereits von der Verwaltung des Bezirksamtes im Rahmen Planfeststellungs-verfahren PFA1 und PFA 2 festgestellt, die
Zurzeit ergeben sich keine absehbaren Folgemaßnahmen aus der Planfeststellung der S4 für die Arbeitsprogramme des zuständigen Fachamtes.
Hinsichtlich des Arbeitsprogrammes Bebauungsplanung sind derzeit keine Folgebedarfe aus dem Planfeststellungsverfahren ersichtlich. Grundsätzlich ist es angesichts ihrer konzentrierenden Wirkung (§ 75 Abs. 1 VwVfG) Aufgabe der Planfeststellung selbst, die durch sie ausgelösten öffentlich-rechtlichen Planungsbedarfe verfahrensintern zu bewältigen.
keine Anlage/n
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