Baumaßnahme: Neu-, Um- und Ausbau von Straßen Teilbaumaßnahme: Mellenbergweg (von Langfeld bis Künnekestraße) - Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Die Straße Mellenbergweg ist als Tempo 30 - Zone straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Beidseitig des überplanten Bereiches zwischen Langfeld und Künnekestraße ist Wohnbebauung vorhanden.
Grundlage für die Planung und Umsetzung von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Mellenbergweg im Bereich zwischen Langfeld und Künnekestraße sind Geschwindigkeitsmessungen, die das Polizeikommissariat 35 (PK35) durchgeführt hatte. Auf dieser Basis regte die Straßenverkehrsbehörde des PK35 bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus an. Aus diesem Grunde sind im vergangenen Jahr die aktuell vorhandenen baulichen Fahrbahneinengungen umgesetzt worden, nachdem die Planung mit allen zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wurde.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksversammlung beschlossen, für den Mellenbergweg (Bereich zwischen Langfeld und Künnekestraße) eine alternative Straßenplanung zur Verkehrsberuhigung durchführen zu lassen (s. BV-Beschluss vom 15.02.2018; Drs. 20-5430.1 (Punkt 1)). Auf dieser Grundlage hat das Bezirksamt eine neue Planung aufgelegt. Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erzielen, werden die Fahrbahneinengungen durch Fahrbahnmarkierungen und Pfosten mit Leitplatte (Verkehrszeichen 626-10/20) realisiert, die den Fahrbahnquerschnitt auf 3,50 m reduzieren, siehe Anlage 2, Lagepläne Blatt 1 und 2.
Pflanzinseln bzw. Pflanzkübel werden aufgrund des erhöhten Unterhaltungsaufwandes nicht hergestellt.
Vorhandene Gehwege und Nebenflächen sowie Einrichtungen der Straßenentwässerung sind von den verkehrsberuhigenden Maßnahmen nicht betroffen.
Nach Planungsabschluss wird die Maßnahme dem Straßenneubau zur Umsetzung übergeben und in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Ein Termin zur baulichen Umsetzung kann noch nicht benannt werden.
Die Maßnahme führt nach ihrer Fertigstellung nicht zur Erhebung von Beiträgen.
Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.
Lagepläne Blatt 1 und Blatt 2 i.M. 1:250
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