Baumaßnahme: Herstellung von Radfahrstreifen in der Fabriciusstraße Bereich: von Richeystraße bis Steilshooper Allee
Das Bezirksamt Wandsbek, vertreten durch das Fachamt MR, Abteilung Straßen MR 2, überplant zurzeit die Fabriciusstraße im Bereich zwischen Richeystraße und Steilshooper Allee. Ziel der Planungen ist die Förderung des Radverkehrs im Rahmen bezirklicher Rad-verkehrsmaßnahmen.
Die Planung wurde zweitverschickt und am 20.September 2018 im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop vorgestellt. Der Regionalausschuss hat die Planung zur Kenntnis genommen (Drucksache-Nr. 20-6309).
Im Folgenden werden noch die offenen Punkte der Drucksache-Nr. 20-4938 beantwortet:
Das Bezirksamt hat im zeitigen Planungsstadium, noch vor Erstellung der Verschickungsunterlagen, Kontakt zu den Anliegern, bei denen nach Einschätzung der Planung eine hohe Betroffenheit durch die Umbaumaßnahmen entsteht, aufgenommen bzw. schriftlich über die geplante Maßnahme informiert. Es wurde zudem auf die Bereitschaft hingewiesen, bei Bedarf offene Fragen im Bezirksamt zu klären und zu erläutern.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in der Fabriciusstraße Radfahrstreifen bis auf den Bereich von Bramfelder Chaussee bis Hellbrookkamp vorhanden oder in Planung. Für eine zukunftsweisende durchgängige Befahrbarkeit für den Radverkehr wäre es sehr wichtig, den verbleibenden Abschnitt von Bramfelder Chaussee bis Hellbrookkamp ebenfalls zu überplanen und in einem weiteren Schritt nördlich Steilshooper Allee bis Leeschenblick. Die Aufnahme dieser Planungen ist jedoch für das Arbeitsprogramm von MR relevant und müsste von der Bezirksversammlung entsprechend präjudiziert werden.
Das Bezirksamt hat die Planung am 20. September 2018 auf dem Regionalausschuss Bramfeld vorgestellt. Hierdurch wurde interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information und Diskussion gegeben. Das Fachamt MR wird die Planung für den Straßenabschnitt Fabriciusstraße zwischen Richeystraße und Steilshooper Allee auf der bezirklichen Internetseite für Straßenplanungen einstellen, ein Anliegerinformationsschreiben wird wie üblich vor Aufnahme der Bautätigkeiten an die betroffenen Anlieger verteilt. Mit der vorliegenden Straßenplanung wird der politische Wille zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt und der öffentliche Raum für die Belange aller Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt.
Grundsätzlicher Hinweis: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Grund, Eigentümer müssen bei Bedarf Stellplätze auf privatem Grund vor-sehen.
Im Bestand gibt es im besagten Straßenabschnitt 109 bauliche Parkstände und 59 Parkstände am Fahrbahnrand. In Summe sind dies 168 vorhandene Parkstände.
Gegenüber der 1. Verschickung mit 83 regelkonformen Parkständen sieht die angepasste Straßenplanung der 2. Verschickung insgesamt 113 Parkstände vor. In Summe bedeutet das eine Reduzierung der öffentlichen Parkstände um 55 Stück bzw. 33 %.
Parkstände in Bereichen mit viel Publikumsverkehr sollen zudem bewirtschaftet und dadurch gut nutzbar sein.
Der Reduzierung gegenüber stehen weiter die Pflanzung von 27 zusätzlichen Bäumen, eine deutliche Verbesserung des Schulanmarschweges und die Herstellung regelkonformer Gehwege, die nun ausschließlich dem Fußgänger zur Verfügung stehen.
Die Gehwege weisen überwiegend regelkonforme Breiten auf. Ausnahmen ergeben sich aufgrund von Randbedingungen, z.B. Grundstücksgrenzen, erforderliche Park-stände vor der Schule, lediglich in wenigen oder punktuellen Abschnitten. Minderbreiten werden zudem teilweise durch öffentlich genutzte private Nebenflächen (Gewerbe) kompensiert.
Da die Bushaltestellen in der vorliegenden Planung am Fahrbahnrand barrierefrei her-gestellt werden, ergeben sich in diesen Straßenabschnitten, geometrisch bedingt, breitere Nebenflächen von z.T. ca. > 7,00 m. Diese Nebenflächenbreiten addieren sich aus den einzelnen Nutzungsansprüchen wie Wartefläche, Fahrgastunterstand und regel-konformer Gehweg und Restbreite zur Grundstücksgrenze. Im Rahmen der Ausführungs- und Detailplanung werden weitere Fahrradabstellplätze vorgesehen. Eine genaue Anzahl lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beziffern.
Die geplanten und zusätzlichen neuen Baumstandorte wurden mit fachlicher Begleitung und Beratung des Abschnitts Stadtgrün festgelegt. Weitere Baumstandorte im Bereich von Bushaltestellen geben die Örtlichkeiten jeweils nicht her. Aufgrund des Flächenanspruchs würden weitere Bäume zum einen den Gehweg und somit die Barriere-freiheit einschränken und könnten zum anderen wegen der Grenzbepflanzung zu möglichen Konflikten mit den Anwohnern führen.
Um der Versiegelung von öffentlichen Flächen entgegenzuwirken, werden die Neben-flächen, dort wo sinnvoll und ohne Einschränkung der Wegefluchten, mit geraden Plattenmaßen befestigt und die Randbereiche zu den privaten Grundstücken, die zumeist mit Hecken eingefasst sind, in Grand oder mit Oberboden und Rasenansaat hergestellt. Die Festlegung dieser Abschnitte erfolgt in der Ausführungs- und Detailplanung.
Die Abschnitte, in denen öffentlichen Gehwege an öffentlich genutzte Privatflächen (Gewerbe) anschließen, werden aus Sicherheitsaspekten vollständig mit Betonplatten ausgelegt.
siehe Antwort zu 5.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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