Baumaßnahme: Grundinstandsetzung Teilbaumaßnahme: Horstweg von Weißdornweg bis zur Wendekehre
Vor dem Hintergrund vermehrter Bürgeranfragen zum Verzicht auf die in der Planungsmaßnahme „Grundinstandsetzung Horstweg“ vorgesehenen Fahrradbügel und den Lastenfahrradstellplatz aufgrund der vorhandenen Einzelhausbebauung teilt W/MR 24 mit, dass an der Planung der vier Fahrradbügel und des einen Lastenfahrradstellplatzes im Horstweg festgehalten wird.
Mehrere Bürger begründen ihre Kritik an den Fahrradabstellmöglichkeiten mit fehlendem Bedarf und sehen hierdurch eine Verschwendung von Steuergeldern.
Gemäß der im Rahmen von Straßenplanungen zu berücksichtigenden geltenden Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) sollten bei der Erschließung von Wohngebieten im öffentlichen Straßenraum geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen werden. Dabei ist ein öffentliches Fahrradabstellangebot von 20 Prozent bezogen auf die vorhandenen Wohneinheiten zu berücksichtigen. Der exakte Bedarf ist individuell und projektbezogen zu ermitteln. Dabei ist zu prüfen und abzustimmen, ob eine Unterbringung öffentlicher Fahrradplätze bei entsprechender städtebaulicher Struktur auf Privatgrund, bevorzugt in dichter Lage zu den Eingangsbereichen, erfolgen kann.
Der Horstweg weist eine seitliche Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhausbebauung auf, wobei auf den privaten Grundstücken aus Sicht von MR 24 keine geeigneten Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Die in der Planungsmaßnahme, in Abstimmung mit den Trägern der öffentlichen Belange, vorgesehenen Fahrradbügel sind daher erforderlich, um auch Dienstleistungsverkehren die per Fahrrad kommen ein diebstahlsicheres Anschließen der Fahrräder im öffentlichen Raum am Fahrradrahmen zu ermöglichen.
Die Anordnung und Lage der Fahrradbügel entnehmen sie bitte der Anlage, die Fahrradbügel sind im Lageplan rot umrandet.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.