Baumaßnahme: Bündnis für den Radverkehr, Veloroute 13, Teilbaumaßnahme: Wagnerstraße (zw. Wandsbeker Ch. und Eilbekkanal)
In der Sitzung am 25.05.2023 (MoWi) wurde der Entwurf zur Schlussverschickung zum Projekt „Bündnis für den Rundverkehr - Wagnerstraße (zw. Wandsbeker Ch. und Eilbekkanal)“ vorgestellt. Die Präsentation wurde vorab über die Mitteilungsvorlage 21-7100 angekündigt.
Alle Planunterlagen sind auf der Projektseite abrufbar: https://www.hamburg.de/wandsbek/bezirkliche-radverkehrsmassnahmen/17096396/wagnerstrasse/
Nach der Präsentation des Entwurfs zur Schlussverschickung, wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Sportverein TH Eilbek möge in die Planung einbezogen werden und die Ergebnisse im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vorgestellt werden. (Drucksache 21-7173).
Im Rahmen der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 01.08.2023 (Drucksache - 21-7449) hat die Verwaltung bereits – wie im Beschluss gefordert – erläutert, wie der TH Eilbeck nachträglich informiert bzw. beteiligt wurde. In der Antwort geht die Verwaltung auch auf Fragen und Bedenken ein, die im offenen Brief des TH Eilbeck formuliert worden sind.
Die wesentlichen Punkte werden nachfolgend nochmals dargestellt:
Der TH Eilbeck wurde, wie im Beschluss zu Drs. 21-7173 festgelegt, nach der Vorstellung des Entwurfes zur Schlussverschickung im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft (MoWi) nochmals schriftlich (am 31.05.2023) beteiligt, über den aktuellen Stand der Planung informiert und um Stellungnahme gebeten. Auf die schriftliche Beteiligung und Bitte um Stellungnahme zur Planung wurde seitens des TH Eilbeck nicht reagiert. Zwischenzeitlich wurde vom TH Eilbeck ein offener Brief an den Senator Grote (Behörde für Inneres und Sport) verfasst. Die im Brief vorgebrachten Punkte wurden in den verkehrlichen Abwägungsprozess aufgenommen. Die vorgesehene Planung berücksichtigt die in der Frage genannten Arten von Parkständen (barrierefreie Parkstände oder Kurzzeitparkplätze für Zubringer zum Ärztehaus). Derzeit wird im Kurvenbereich durch die Zusatzschilder VZ 1026-34 und VZ10253-34 temporäres Parken für Krankenfahrzeuge ermöglicht bzw. sichergestellt. In der neuen Planung ist - aus Verkehrssicherheitsgründen etwas weiter nördlich und nicht im Kurvenbereich - eine entsprechende „Ladezone“ eingeplant, die die bestehenden Regelungen in vergleichbarer Weise aufrechterhält bzw. sicherstellt.
Die Hinweise aus dem offenen Brief wurden als Stellungnahme in den Abwägungsvermerk der ersten Verschickung entsprechend ergänzt und abgewogen. Aus planerischer Sicht gibt es keine weiteren Flächen, in denen regelkonformes Parken unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden untergebracht werden kann.
Die Schlussverschickung ist im September vorgesehen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.