Baumaßnahme: Bezirkliche Radverkehrsmaßnahme Teilbaumaßnahme: Am Neumarkt von Efftingestraße bis Luetkensallee
Vertreter des Bezirksamtes haben sich mit mehreren Anliegern der Straße Am Neumarkt zu einem Ortstermin getroffen. Dieser ist auf Anregung der Bürgerinitiative und des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft vereinbart worden.
In diesem Termin sind zwei Veränderungen der Planung diskutiert worden. Zum einen eine Querungsmöglichkeit im Bereich der Kedenburgstraße und zum anderen zusätzliche Parkmöglichkeiten durch Schrägparkstände.
Querungsmöglichkeit
Im Bereich der Kedenburgstraße sind zwei Bushaltestellen angeordnet, deren Einzugsgebiet sich vorwiegend auf den Bereich nördlich der Straße Am Neumarkt erstreckt. Auch bietet das Gewerbegebiet südlich der Straße mehrere Ziel- und Quellpunkte für den Fußverkehr. Gesicherte Querungsmöglichkeiten sind nur an der Efftingestraße (300m Entfernung zur Kedenburgstraße) und an der FLSA Birthstraße (230m Entfernung zur Kedenburgstraße) gegeben. Aufgrund des Bürgerwunsches hat das Fachamt MR geprüft, ob in dem Bereich noch eine zusätzliche gesicherte Querungsmöglichkeit geschaffen werden kann.
Durch den Rechtsabbiegestreifen zu Nestle, mehreren Zufahrten und den beiden Bushaltestellen sind die Platzverhältnisse für eine Querungsstelle sehr eingeschränkt. Eine FLSA kann aufgrund fehlender Querungszahlen von Fußgängern nicht angeordnet werden, ebenso wie ein Fußgängerüberweg. Möglich wäre lediglich eine Sprunginsel zwischen den Einmündungen Kedenburgstraße und Eichtalstraße. Hierfür müsste der Radfahrstreifen unterbrochen werden und der Radverkehr zusammen mit dem motorisierten Verkehr an einer 3m breiten Mittelinsel vorbeigeführt werden. Um die Ausfahrt aus der westlich angrenzenden Gewerbezufahrt (u.a. Freiwillige Feuerwehr) zu ermöglichen müsste der südliche Fahrbahnrand ein wenig angepasst werden. Weiter östlich steht jedoch auch noch eine weitere Zufahrt zu dem Grundstück zur Verfügung.
Quelle: Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
Die bisherige Planung sieht in dem potenziellen Querungsbereich zwei Fahrradbügel vor, die dann ersatzlos entfallen müssten. Aufgrund der 3 Bügel östlich der Parkstände und Bügel an der westlich gelegenen Bushaltestelle sollte dies vertretbar sein.
Quelle: Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
Schrägparkstände
Das Einrichten von Schrägparkständen ist lediglich im Bereich zwischen den Einmündungen Eickhoffweg und Luetkensallee denkbar. Statt wie bisher vorgesehen Längsparkstände herzustellen, sollte geprüft werden, ob dort nicht Schrägparkstände errichtet werden könnten.
Schrägparkstände mit davor verlaufenden Radfahrstreifen sind aus Verkehrssicherheitsgründen und den Sichtverhältnissen nicht optimal, weswegen in der Planung darauf verzichtet wurde. Jedoch ist dies an anderen Straßen bereits umgesetzt worden und keine negativen Erfahrungen bekannt, weswegen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einer Anpassung zugestimmt wurde, auch um den Parkstandsverlust geringer ausfallen zu lassen.
Quelle: Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
Durch die Anpassung könnten 4 zusätzliche Parkstände geschaffen werden, allerdings müsste auf eine Neupflanzung verzichtet werden. Im Bereich der westlichsten Längsparkstände sind keine Schrägparkstände möglich, da die verbleibende Gehwegbreite zu gering sein ausfallen würde.
Quelle: Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
Diese Änderungen könnten bei kurzfristiger Zustimmung noch in die Ausführungspläne übernommen werden und ohne Zeitverzug und baulichen Mehraufwand umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch noch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung, die uns nach bereits erfolgter Abstimmung jedoch in Aussicht gestellt wurde.
Das Bezirksamt bittet um Zustimmung zu diesen Änderungen der Ausführungsplanung aufgrund des Ortstermins mit Anliegern der Straße.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.