Bauliche Veränderungen in Tempo 30-Bereichen - Verbesserung der Anwohnerinformation Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.02.2018 (Drs. 20-5519)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1-4.:
Hauptverkehrsstraßen sind bei Ausweitungen von Tempo-30-Zonen nicht betroffen.
Es bestehen keine Bedenken seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zur dargestellten Vorgehensweise. Sofern die BWVI die mögliche Anordnung einer Tempo-30-Zone positiv bewertet hat, liegt die fachliche und finanzielle Zuständigkeit der Umsetzung in der Verantwortung des Bezirksamtes.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Das Bezirksamt wird in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Vorstellungstermine von Planungen in den Gremien der Bezirksversammlung noch stärker der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Grundsätzlich hat das Bezirksamt in den letzten Jahren für alle Planungen von Tempo-30-Zonen Pressemitteilungen über die Termine der Vorstellung in den Gremien herausrausgegeben, die in den Gremien vorgetragene Anregungen und Wünsche aufgenommen und, wenn fachlich möglich, in die Planung eingearbeitet.
Zu 3.:
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei einer vorher bekannten Abwesenheit um eine Vertretung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats ersuchen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.