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Bauliche Veränderungen in Tempo 30-Bereichen - Verbesserung der Anwohnerinformation Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.02.2018 (Drs. 20-5519)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. An der Umsetzung der im Bezirk Wandsbek geplanten Ausweitung des Netzes von Tempo 30-Straßen wird festgehalten. Gleichzeitig sollen neben der Neuausweisung entsprechender Bereiche auch weiter überall dort Tempo 30-Straßen baulich umgestaltet werden, wo die Verkehrsführung dieses zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich macht.
  2. Bei Konkretisierung der Planungen für entsprechende bauliche Veränderungen in Straßen im Bezirk Wandsbek werden diese künftig dem örtlich zuständigen Regionalausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen werden in geeigneter Form auf den jeweiligen Termin aufmerksam gemacht, etwa durch rechtzeitige Pressemitteilungen an die Lokalpresse und durch Veröffentlichung auf der Website des Bezirksamtes.
  3. Sofern an der Sitzung des Regionalausschusses, in deren Verlauf die Planungen vorgestellt werden, nicht ohnehin ein Vertreter der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde teilnimmt, soll eine solche Teilnahme obligatorisch angefragt werden.
  4. Die öffentliche Vorstellung der Maßnahmen im jeweiligen Regionalausschuss erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem Anregungen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner – sofern fachlich und haushalterisch umsetzbar – noch berücksichtigt werden können.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu 1-4.:

Hauptverkehrsstraßen sind bei Ausweitungen von Tempo-30-Zonen nicht betroffen.

Es bestehen keine Bedenken seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zur dargestellten Vorgehensweise. Sofern die BWVI die mögliche Anordnung einer Tempo-30-Zone positiv bewertet hat, liegt die fachliche und finanzielle Zuständigkeit der Umsetzung in der Verantwortung des Bezirksamtes.

Das  Bezirksamt ergänzt wie folgt:

Das Bezirksamt wird in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Vorstellungstermine von Planungen in den Gremien der Bezirksversammlung noch stärker der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Grundsätzlich hat das Bezirksamt in den letzten Jahren für alle Planungen von Tempo-30-Zonen Pressemitteilungen über die Termine der Vorstellung in den Gremien herausrausgegeben, die in den Gremien vorgetragene Anregungen und Wünsche aufgenommen und, wenn fachlich möglich, in die Planung eingearbeitet.

Zu 3.:

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei einer vorher bekannten Abwesenheit um eine Vertretung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats ersuchen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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