21-3884

Bauliche Veränderungen im Hartje-Rüter-Weg zur Minimierung des Risikos von Starkregen im Bereich der Anwesen von Hausnummer 36 - 44 Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2022
05.04.2022
26.10.2021
18.10.2021
Sachverhalt

 

Folgende Eingabe liegt der Geschäfsstelle vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit fordere ich die Bezirksversammlung Wandsbek der Freien und Hansestadt Hamburg auf, umgehend das Risiko von Hochwasserschäden im Hartje-Rüter-Weg, insbesondere der Anwesen von Hausnummer 36 bis 44 durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich, der Gehwege und der Kanalisation, zu minimieren.

 

Begründung:

 

Die Starkregenkarte der FHH Hamburg zeigt deutlich die besondere Gefährdung der Anwesen im o. g. Bereich des Hartje-Rüter-Weges auf, siehe Anlage 1. Am Freitag, 10.09.2021, ca. 08:30 Uhr, kam es in diesem Bereich bereits zum wiederholten Male, zu einem massiven Wasserschaden der o. g. Anwesen, mit einer durchschnittlichen Wasserhöhe von ca. 1,00 m. Nur durch den Einsatz der Feuerwehr war es möglich, den Schaden – wenn überhaupt – zu begrenzen. Aufgrund der Hamburger Gesetzgebung ergibt sich die Verpflichtung, dass alle Anwohner*innen verpflichtet sind, den Schaden durch Fliesswasser/Abwasser auf dem eigenen Grundstück einzugrenzen und zu verhindern, dass Wasser andere Grundstücke gefährdet. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen und die Anwohner*innen zu unterstützen, um dieses Risiko zu minimieren. Die Starkregenregenkarte der FHH Hamburg, siehe oben, dokumentiert dieses Risiko. Die Hamburger Feuerkasse weist das PLZ-Gebiet 22399 als hohes Hochwasserrisiko aus. Obwohl der FHH bzw. den zuständigen Gremien des Bezirksamtes Wandsbek diese Problematik schon lange bekannt ist, hat die Bezirksversammlung keine Vorsorgemaßnahmen getroffen. Insofern liegt eine Fahrlässigkeit der zuständigen Verwaltungsorgane der FHH vor.

Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Bezirksversammlung Wandsbek und ihre zuständigen Gremien umgehend bauliche Maßnahmen ergreift, um dieses Risiko zu minimieren.Siehe hierzu Anlage 2, Beschreibung des Hochwasserschadens vom 10.09.2021.

 

Gegebenenfalls sehe ich mich veranlasst den Rechtsweg zu beschreiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anhänge

Anlagen 1-3