20-3340.1

Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Oktaviostraße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3340) wurde im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek in seiner Sitzung am 28.09.2016 beraten und einstimmig beschlossen.

 

Die Oktaviostraße ist schon seit einiger Zeit als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Trotz dieser Ausweisung und der entsprechenden Beschilderung halten sich bei weitem nicht alle Verkehrsteilnehmer an das geltende Tempolimit. Ferner wird die Straße gerne als Abkürzung von der Rodigallee mit entsprechend nicht angepasster Geschwindigkeit benutzt. Die Oktaviostraße ist durch Wohnbebauung geprägt. Sie weißt einen schmaleren Teilabschnitt  und einen Teil mit einem recht breiten Querschnitt (Stoltenstraße bis Osterkamp) auf, die beide zu einer höheren als der zulässigen Geschwindigkeit einladen.

 

Um also die Einhaltung von Tempo 30 durchzusetzen, wären entsprechende bauliche Maßnahmen notwendig. Für den Teil Stoltenstraße bis Osterkamp ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs vorgeschlagen. Dort ist vorgesehen beispielsweise die bisher recht breite Fahrgasse durch Schrägparken am südlichen Fahrbahnrand zu verengen, um so zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus beizutragen.

Entsprechende Vorschläge für den schmaleren Teil sind dort aufgrund des geringen Straßenquerschnittes nicht so einfach umsetzbar. Hier bedarf es anderer Maßnahmen, um die Geschwindigkeit wirkungsvoll zu reduzieren.

 

Derzeit werden in der Oktaviostraße umfangreiche Sielbauarbeiten von Hamburg Wasser durchgeführt, deren Ende aber absehbar ist. Danach muss die Straßenoberfläche in dem Bereich wieder hergestellt werden. Daher ließen sich bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aktuell möglicherweise kostensparend integrieren.

 

Petitum/Beschluss

Der zuständigen Fachbehörde und dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

zu prüfen, ob und wie die Oktaviostraße auf dem Teilstück zwischen der Straße Nöpps und der Stoltenstrasse  durch entsprechende bauliche Maßnahmen  verkehrsberuhigt werden kann, möglicherweise im direkten Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Fahrbahn nach den zur Zeit laufenden Sielbauarbeiten.

 

Anhänge

keine Anlage/n