Baugenehmigung auf dem Gewerbegebiet Höltigbaum (Bebauungsplan Rahlstedt 109)? Kleine Anfrage vom 01.02.2016
Die Aufstellung von Bebauungspläne in Rahlstedt wird vom Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Bauvorhaben auf dem Bebauungsplan Rahlstedt 109 müssen beim Bezirksamt Wandsbek angezeigt werden. Dies erfolgt entweder über ein Vorbescheidsverfahren nach §63 oder einem Bauantragsverfahren nach §61-64.
Zwischen den Straßen Rahlstedter Grenzweg und Neuer Höltigbaum werden auf einem hinteren Flurstück Gebäude mit Wohncontainer aufgestellt.
Das Bezirksamt Wandsbek ist von dieser Bebauung bisher nicht informiert worden.
Die Aufstellung der Gebäude und die vorbereitenden Arbeiten begannen bereits vor Weihnachten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 09.02.2016
Bei Wohncontainern handelt es sich grundsätzlich um bauliche Anlagen gem. § 2 der Hamburgischen Bauordnung. Zuständig für Genehmigungen nach der Hamburgischen Bauordnung ist grundsätzlich die Bauprüfabteilung im Bezirksamt.
Dies entzieht sich einer generalisierenden Beantwortung und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.
Das Bezirksamt Wandsbek wurde von Nachbarn Anfang Dezember 2015 über Arbeiten auf dem Grundstück und dann durch die Behörde für Inneres und Sport Ende 2015 dem Grunde nach über die Aufstellung von Wohncontainern für die öffentliche Unterbringung auf dem Grundstück Rahlstedter Grenzweg neben Nr. 9 informiert.
Für diese Containeranlage wurde noch keine Baugenehmigung erteilt.
Nach § 14 Abs. 3 der Hamburgischen Bauordnung hat der Bauherr oder die Bauherrin nicht verfahrensfreier Bauvorhaben an der Baustelle ein Schild anzubringen. Eine Kontrolle erfolgt im Rahmen von Ortsbesichtigungen durch die Bauprüfabteilung.
keine Anlage/n
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