21-6613

Bauarbeiten in der Kielmannseggstraße Kleine Anfrage vom 17.02.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

In der Kielmannseggstraße fanden im Januar und Februar 2023 auf Höhe der Hausnummer 170 wiederholt Straßenbauarbeiten statt. Obwohl die Bauarbeiten gemäß Anwohneraussagen nur unregelmäßig erfolgten, galt die temporär eingerichtete Halteverbotszone durchgängig. Zusätzlich viel den Bewohnern auf, dass diese zwar mit einem Start-, nicht jedoch mit einem Enddatum versehen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Straßenbaumaßnahmen wurden an der oben genannten Adresse im angegebenen Zeitraum durchgeführt?

 

  1. Falls es sich um einen öffentlichen Träger handelt; Welche Stelle beantragte die Baumaßnahmen, welche Kosten warum damit verbunden und aus welchen Mitteln wurde diese finanziert?

 

  1. r welche Zeiträume wurden Halteverbotszonen beantragt bzw. genehmigt?
     
  2. Hat die Verwaltung Kenntnis, an wie vielen Tagen der eingerichteten Halteverbotszone tatsächlich Bauarbeiten durchgeführt wurden?

 

  1. Welche Regelungen existieren für die Beschilderung von Halteverbotszonen bei Straßenbauarbeiten? Ist die Beschilderung einer Halteverbotszone ohne Angabe eines Enddatums zulässig?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n