Bau des Marktplatzes Steilshoop und kein Ende in Sicht? Kleine Anfrage vom 23.03.2018
Die Bauarbeiten für die Markt-und Eventfläche beim Einkaufszentrum Steilshoop sind im Sommer 2017 gestartet und kommen weiterhin nur langsam voran. Laut der Antwort zur Anfrage Drs. 20-4961 soll der Bauabschnitt Schreyerring Nord vor dem Einkaufszentrum diese Tage eigentlich abgeschlossen sein. Aufgrund der kalten Witterungsbedingungen wird sich die Fertigstellung jedoch verzögern, was auch verständlich ist. Jedoch ist trotzdem in keiner Weise erkennbar, dass der Teilabschnitt in den nächsten Wochen fertig gestellt wird, ganz abzusehen von den Bauarbeiten des Ost- und Westteils, welche bisher noch nicht sehr weit gediehen sind. Die Geschäftsinhaber*innen des Einkaufszentrums leiden aufgrund der Baustelle aber an weiterem Schwund von Kundinnen und Kunden, die die Läden nur unter Behinderungen erreichen können und deshalb vermehrt wegbleiben. Dies führt jetzt zu akuten Existenzproblemen der nur noch wenigen Geschäfte. Die Situation ist inzwischen vollkommen unzumutbar für die Gewerbetreibenden geworden. Ganz abzusehen von der Versorgung der Menschen im Stadtteil.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 05.04.2018
Vertraglich sind Fristen für die Fertigstellung des Schreyerrings (Ende März 2018) sowie für die Mittelachsen (August 2018) vereinbart worden. Vertragskonform werden Tage, an denen die Baufirma witterungsbedingt nicht arbeiten konnte, an die vorgesehene Ausführungszeit angehängt. Eine Fristüberschreitung liegt insofern derzeit nicht vor; die vertragsgemäße Leistungserbringung wird im ständigen Kontakt zwischen Bezirksamt und Auftragnehmer verfolgt.
Zu beiden Fragen: Ja.
Die Gesamtfertigstellung einschließlich des Ost- und Westteils ist nicht vor Mitte Juli 2018 zu erwarten. Zur zeitlichen Abwicklung der verbleibenden Arbeiten werden derzeit intensive Gespräche geführt. Der vorgesehene weitere Bauablauf sieht vor, zunächst den Ostteil und danach den Westteil abzuarbeiten.
Neben den Witterungsbedingungen tragen die Produktions- und Liefersituation für die Betonplatten, die Baureifmachung der Flächen, der Verlegeaufwand und notwendige Abstimmungen unter den Beteiligten zum Zeitbedarf der Maßnahmen bei.
Ja. Siehe auch Drs. 20/4548, zu Frage 1.
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