20-2486

Barrierefreiheit in öffentlichen Dienstgebäuden des Bezirksamts Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der ASB bittet mit seinem Beschluss vom 28.01.2016 darum, eine Bestands- und Bedarfsliste für öffentliche Einrichtungen zu erstellen. Da der Begriff der öffentlichen Einrichtung vom Ausschuss nicht näher definiert wurde, wird davon ausgegangen, dass Gebäude gemeint sind, die sich in der Bewirtschaftung des Bezirksamtes befinden (Dienstgebäude, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorentreffs etc.).

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verweist in den Regelungen zur Zugänglichkeit u.a. auf die länderspezifischen Gesetze und beispielsweise entsprechende DIN-Normen. Die DIN 18040-1 sieht hier für Neubauten diverse zu berücksichtigende Maßnahmen vor.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass für alle oben genannten Gebäude keine Barrierefreiheit im Sinne der genannten DIN bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention gegeben ist. Eine genauere Bestandsaufnahme könnte nur mit Hilfe von externem Bausachverstand durch einen Gutachter/ Architekten vorgenommen werden. Bei der Vielzahl an Gebäuden würden hier nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Hinzu kommt, dass der Großteil der Gebäude angemietet ist, sodass die Umsetzung von Maßnahmen nicht in die alleinige Entscheidungskompetenz des Bezirksamtes fällt.

 

Ratsam könnte es deswegen sein, entweder ein Objekt näher zu betrachten, das sich im Eigentum des Bezirksamtes befindet, oder ein stark frequentiertes Dienstgebäude für die Umsetzung von Maßnahmen auszuwählen, z.B. das Bezirksamtsgebäude selbst. Hier wären dann Gespräche mit dem Eigentümer und evtl. Genehmigungen einzuholen.

 

Der Inklusionsbeirat Wandsbek hat sich bereits mit den Gebäuden der Bezirksverwaltung intensiver beschäftigt und folgende Aspekte der Barrierefreiheit benannt:

 

  • Schließgeschwindigkeit der Aufzugtüren (Zuständigkeit beim jeweiligen Eigentümer)
  • Zugänglichkeit der Behindertentoiletten in den Gebäuden des Bezirks mit dem Euroschlüssel (Ist für das neu gebaute WC im Gebäude Schloßstraße 60 gegeben.)
  • Einrichtung von Behindertenparkplätzen (Westliche und östlich des Gebäudes Schloßstraße 60 befindet sich je ein Behindertenparkplatz. Eine Bestandsaufnahme könnte erfolgen mit dem Ziel, dort Behindertenparkplätze einzurichten, wo sie nicht vorhanden sind.)

 

Ferner hat der Inklusionsbeirat die Barrierefreiheit der Publikationen des Bezirksamts angesprochen. (Hierfür ist die Internetredaktion des Bezirksamtes Wandsbek in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei zuständig. Der Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg und damit auch die Homepage des Bezirksamtes Wandsbek folgt technisch den Festsetzungen der Hamburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung [HmbBITVO]. Das Bezirksamt arbeitet derzeit auf einigen Seiten daran [u.a. „Generationenfreundliches Wandsbek“], zusätzlich zu PDF-Dateien barrierefreie HTML-Dokumente anzubieten.)

 

Um zu einer praktikablen und von sichtbaren Verbesserungen geprägten Vorgehensweise zu kommen, wird daher vorgeschlagen, dass der Fachamtsleiter des Sozialraummanagements auf der Sitzung des Inklusionsbeirats am 22. März konkrete Verbesserungsvorschläge erfragt und diese dort priorisieren lässt. Diese Verbesserungsvorschläge werden dann an die Verantwortlichen herangetragen und es wird eine Kostenermittlung durchgeführt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n