21-0822

Barrierefreiheit in Fahrgastunterständen schaffen Beschluss der Bezirksversammlung von 07.11.2019 (Drs. 21-0343.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, sich beim HVV dafür einzusetzen, dass die Fahrpläne und Tarifauskünfte in den Fahrgastunterständen des HVV nah an der Beleuchtungsquelle

der vorhandenen Leuchtreklame ausgehängt werden.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt unter Beteiligung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt Stellung:

 

Die Leuchtreklame befindet sich im Fahrgastunterstand in der Regel auf der Seitenwand in Fahrrichtung, damit Fahrgäste im Unterstand durch die gegenüberliegende Seitenwand sehen können, ob sich ein Bus der Haltestelle nähert. Unmittelbar neben der Seitenwand in Fahrtrichtung befinden sich die Sitzgelegenheiten, neben den Sitzgelegenheiten die Fahrgastinformation. Letztere wird ganz bewusst nicht über den Sitzplätzen angeordnet, damit sitzende Fahrgäste nicht den Blick darauf verhindern oder erschweren. Ferner muss die Fahrgastinformation auch von Fahrgästen im Rollstuhl einsehbar sein, die dafür an die Aushänge heranfahren können müssen.

 

Der Vorschlag der Bezirksversammlung Wandsbek ließe sich nur umsetzen, wenn die Leuchtreklame an der gegenüberliegenden Wand angebracht würde. Dies hätte aber den erheblichen Nachteil zur Folge, dass die Fahrgäste dann die ankommenden Busse nicht mehr im Blick hätten. Auch die Busfahrer könnten nicht mehr erkennen, ob sich Fahrgäste im Unterstand aufhalten, was insbesondere in den Nebenverkehrszeiten oder an schwächer frequentierten Haltestellen relevant ist.

 

Das Thema Fahrgastinformation entwickelt sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung ständig weiter. In diesem Zusammenhang sind grundsätzlich auch neue Informationsmedien und -techniken in den Fahrgastunterständen denkbar und werden fortlaufend geprüft.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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