Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157
Mit der Drs. 20-5254 hat der ASB das Bezirksamt mit der Überprüfung des Dienstgebäudes Rahlstedter Straße 151 - 157 auf Barrierefreiheit beauftragt. Die Begehung des genannten Dienstgebäudes mit Capito Hamburg hat stattgefunden. Das Dienstgebäude wurde durch Capito mit einer Expertin für Barrierefreiheit untersucht, Aspekte zum barrierefreien Bauen sowie Standards von Experten aus verschiedenen Interessenverbänden fanden hierbei Berücksichtigung.
Den Mitgliedern des Inklusionsbeirates wurde das Begehungsprotokoll zur Verfügung gestellt.
Das Bezirksamt hat die dort aufgezeigten Hinweise zur Beschilderung und Umgestaltung der Parkplatzsituation aufgenommen und wird diese berücksichtigen.
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen können über organisatorische Maßnahmen abgebildet wäre, z.B. die Räumung des Gebäudes im Brandfall.
Drei größere Erfordernisse zur Herstellung einer Barrierefreiheit erfordern bauliche Maßnahmen:
Für die Umsetzung benötigt das Bezirksamt Hochbausachverstand, bereits für das Erstellen valider Kostenschätzungen wird ein Architekt benötigt. Bei einer groben ersten Kostenschätzung - ohne Vorliegen konkreter Erkenntnisse - wird für die drei Maßnahmen mit mindestens 70.000,- - 100.000,- € gerechnet. Dem Bezirksamt stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Inklusionsbeirat hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 die Ergebnisse des Protokolls beraten und sich für eine Umsetzung der Baumaßnahmen ausgesprochen.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird gebeten, aus dem Förderfonds gem. Drs. 20-1147 (Inklusionsfonds) Mittel für die Umsetzung der genannten Maßnahmen in Aussicht zu stellen und in einem ersten Schritt für das Erstellen einer validen Kostenschätzung Mittel für Architektenleistungen in Höhe von 7.000,- € bereitzustellen.
Dem Ausschuss wird nach Vorliegen der Kostenschätzung berichtet.
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