20-6367

Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit der Drs. 20-5254 hat der ASB das Bezirksamt mit der Überprüfung des Dienstgebäudes Rahlstedter Straße 151 - 157 auf Barrierefreiheit beauftragt. Die Begehung des genannten Dienstgebäudes mit Capito Hamburg hat stattgefunden. Das Dienstgebäude wurde durch Capito mit einer Expertin für Barrierefreiheit untersucht, Aspekte zum barrierefreien Bauen sowie Standards von Experten aus verschiedenen Interessenverbänden fanden hierbei Berücksichtigung.

 

Den Mitgliedern des Inklusionsbeirates wurde das Begehungsprotokoll zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt hat die dort aufgezeigten Hinweise zur Beschilderung und Umgestaltung der Parkplatzsituation aufgenommen und wird diese berücksichtigen.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen können über organisatorische Maßnahmen abgebildet wäre, z.B. die Räumung des Gebäudes im Brandfall.

 

Drei größere Erfordernisse zur Herstellung einer Barrierefreiheit erfordern bauliche Maßnahmen:

 

  1. Barrierefreies WC: Das vorhandene Behinderten-WC ist nicht barrierefrei (kein Notruf, keine Euro-Schließung, Anfahrts-/Wendebereiche sind zu klein, etc.). Für einen Umbau steht bei isolierter Betrachtung nicht genügend Platz zur Verfügung, hierfür müssten die angrenzenden öffentlichen Damen- und Herren-WCs in eine Planung mit einbezogen werden. Denkbar wäre z.B. die Herrichtung eines Unisex-WCs für die Öffentlichkeit und ein den Normen entsprechendes barrierefreies WC.
     
  2. Aufzug: Anzustreben wäre eine Ausstattung mit folgenden Details:
    - Beschriftung mit Braille oder anderen erhabenen Buchstaben
    - hörbare Ansagen
    - kontrastreichere Aufzugtür
    - Anbringen eines Spiegels zum besseren Befahren.

    Hierfür wären - soweit realisierbar - ggf. größere Maßnahmen erforderlich (zumindest beim 2. Punkt).
     
  3. Tür zum Kundenzentrum: Die vorhandene Tür ist zu schwer für Rollstuhlfahrer und von der Durchgangsbreite her nicht ausreichend. Hier ist eine komplette Überplanung und Erneuerung erforderlich.

 

Für die Umsetzung benötigt das Bezirksamt Hochbausachverstand, bereits für das Erstellen valider Kostenschätzungen wird ein Architekt benötigt. Bei einer groben ersten Kostenschätzung - ohne Vorliegen konkreter Erkenntnisse -  wird für die drei Maßnahmen mit mindestens 70.000,- - 100.000,- € gerechnet. Dem Bezirksamt stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Der Inklusionsbeirat hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 die Ergebnisse des Protokolls beraten und sich für eine Umsetzung der Baumaßnahmen ausgesprochen.

 

Petitum/Beschluss


Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird gebeten, aus dem Förderfonds gem. Drs. 20-1147 (Inklusionsfonds) Mittel für die Umsetzung der genannten Maßnahmen in Aussicht zu stellen und in einem ersten Schritt für das Erstellen einer validen Kostenschätzung Mittel für Architektenleistungen in Höhe von 7.000,- € bereitzustellen.

 

Dem Ausschuss wird nach Vorliegen der Kostenschätzung berichtet.

 

 

 

Anhänge

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