Barrierefreie Wahllokale - quo vadis Wandsbek? Kleine Anfrage vom 21.01.2021
Vor einigen Monaten wurde am Hamburger Rathaus – wie alljährlich – die Inklusionsflagge gehisst. Aus diesem Anlass bittet die Linksfraktion um Auskunft, wann diesem symbolischen Akt eine tatsächliche Inklusion im Bezirk Wandsbek folgt.
Zahlreiche Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Sinnesbehinderung können aufgrund der fehlenden gebäudestrukturellen Einschränkungen oder fehlender Unterstützung vor Ort ihr Grundrecht zu wählen nicht wahrnehmen. Knapp 7 % aller Hamburger:innen verfügen über einen Schwerbehindertenausweis. Rund 25 % aller Hamburger:innen (deutschlandweiter Vergleich) haben Lese-Verständnisschwierigkeiten und können daher nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Vor knapp einem Jahr stellte sich heraus, dass nur etwa 24 % aller Hamburger Wahllokale für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich sind (vgl. Drs.: 21/19754). Hamburgweit waren damals im Vorfeld der Bürgerschaftswahl nur 307 von 1283 Wahllokalen barrierefrei zugänglich. In Hinblick auf die Bundestagswahl in diesem Jahr ist die Thematik erneut von Bedeutung.
Für den Bezirk Wandsbek ergeben die Zahlen des Senats vom Januar 2020 eine Gesamtanzahl von 301 Wahllokalen in den vier Wahlkreisen zur Bürgerschaftswahl 2020. Hiervon werden nur 34 Wahllokale als barrierefrei genannt. Die übrigen 267 Wahllokale im Bezirk Wandsbek sind eingeschränkt oder gar nicht barrierefrei. Das bedeutet, dass hier mindestens Stufen überwunden werden müssen oder keine automatische Türöffnung besteht. Damit sind in Wandsbek nur etwa 11% der Wahllokale barrierefrei und somit deutlich weniger als im stadtweiten Durchschnitt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, den aktuellen Status bzgl. Barrierefreiheit offenzulegen. Bitte jeweils aufschlüsseln nach Stadtteilen:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 26.01.2021
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Vorbereitungen der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sind noch nicht abgeschlossen. Dies betrifft auch die Suche von Standorten für die Einrichtung von Wahllokalen. Hierbei ist die Wahlorganisation darauf angewiesen, dass am Wahltag verfügbare und für die Einrichtung eines Wahllokals geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Bereits im Herbst 2020 haben sich die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter und das Landeswahlamt mit der Zielsetzung, die Barrierefreiheit zu verbessern befasst und gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum barrierefreies Hamburg die Kriterien überarbeitet. Nach der abschließenden Festlegung kann die Einordnung für ggf. bereits feststehende bzw. die Akquirierung der Wahllokalstandorte beginnen.
Bezirksamt Wandsbek:
Zu vergangenen Wahlen wurden im Bezirk Wandsbek 301 Wahllokale eingerichtet. Die Anzahl der Wahllokale zur Bundestagswahl 2021 steht noch nicht fest, da die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen sind.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Es stehen keine explizit hierfür bezifferten finanziellen Mittel für die Einrichtung barrierefreier Wahllokale zur Verfügung, da Wahllokale in bestehenden Gebäuden eingerichtet werden, die für den Wahltag bereit gestellt werden. Bauliche Veränderungen allein für den Wahltag erfolgen regelmäßig nicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Wessen Wahllokal nicht barrierefrei ist, kann mit einem Wahlschein in einem anderen, barrierefreien Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. Durch die Wahlbenachrichtigung erhält der Wählende die Information, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Keine. Wahllokal und Wahlraum sind synonym.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vormerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Wahllokale werden in Hamburg einheitlich ausgestattet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
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