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Bäume: Jeder Baum muss 1 zu 1 nachgepflanzt werden Kleine Anfrage vom 30.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Wir benötigen Bäume, damit die Abgase absorbiert werden, das städtische Mikroklima durch Wasserspeicherung und Beschattung erhalten bleibt bzw. verbessert wird und für die Sauerstoffproduktion. Jeder einzelne Baum ist für die Lebensqualität und das Stadtklima von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Eine ausgewachsene Buche, Eiche oder Kastanie bindet etwa 13 bis 18 kg Kohlendioxid, (5 bis 6 t pro Jahr) und produziert dabei 10 bis 13 kg Sauerstoff (ca. 4 t Sauerstoff pro Jahr). Das entspricht etwa der Atemluft von elf Menschen pro Jahr.

Ziel des Bezirkes muss sein, dass jeder gefällte Baum im Bezirk Wandsbek mindestens 1 zu 1 nachgepflanzt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              02.10.2019

 

1.) Wie kontrolliert das Bezirksamt die Nachpflanzungen von Bäumen auf privatem Grund?

 

Die zuständige Abteilung Naturschutz  im Zentrum für Wirtschaftsförderung Bauen und Umwelt kontrolliert die Ersatzpflanzungen nach Fristablauf stichprobenartig. Sofern die Ersatzpflanzung  nicht nachvollziehbar nachgewiesen wurde (z.B. mit Lieferscheinen, Rechnungen, Fotonachweisen) erfolgt zunächst eine schriftliche Anhörung.

 

 

2.) Wie hoch sind die Ausgleichsgebühren für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund?

 

Die Wertermittlung und Regelung der Ersatzzahlung erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Baumbewertungsmodells aus den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung der Behörde für Umwelt und Energie Der dabei rechnerisch ermittelte Ersatzwert für einen gefällten Baum kann von 0-15 Ersatzbäumen betragen.  Der Ablösebetrag für jeden nicht gepflanzten Ersatzbaum beträgt 1.000 Euro.

 

 

3.) Wie können die Ausgleichsgebühren für die Fällungen von Bäumen auf privatem Grund erhöht werden?

 

 Der Ablösebetrag für einen rechnerisch ermittelten Ersatzbaum  wird  durch die Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung der Behörde für Umwelt und Energie vorgegeben.

 

 

4.) Wem werden die Einnahmen der Ausgleichzahlungen für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund zur Verfügung gestellt?

 

 Dem Bezirksamt.

 

 

5.) Welche rechtlichen Vorgaben sind durch wen anzupassen, damit die Ausgleichzahlungen für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund für die Nachpflanzung von Bäumen genutzt werden können?

 

 Entfällt. Die  Ersatzzahlungen können auch  für Nachpflanzungen im öffentlichen Raum 

verwendet werden.

 

 

6.) Werden alle gefällten Bäume bspw. im Wald und in Parks mindestens 1 zu 1 vom Bezirksamt Wandsbek nachgepflanzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. In Grünanlagen erfolgt keine Ersatzpflanzung 1:1, da Fällungen oftmals aus engständigem Baumbestand erfolgt. Eine Nachpflanzung erfolgt nur an freien und sinnvollen Stellen, wo sich nachhaltig ein Baum entwickeln kann. Straßenbäume werden 1:1 ersetzt.

 

 

7.) Wie viele potenzielle freie Baumstandorte hat das Bezirksamt Wandsbek bereits ermittelt?

 

 Aktuell ist an 80 Standorten eine Baumpflanzung in Grünanlagen in der kommenden Pflanzsaison geplant. Außerdem werden 420 Straßenbäume in der nächsten Saison gepflanzt. Weitere ca. 500 Straßenbaumstandorte bleiben zu bepflanzen.

 

 

8.) Wie ermittelt das Bezirksamt Wandsbek freie Baumstandorte? In welcher Höhe sind dafür Personalkosten erforderlich?

 

 Wo möglich erfolgt an Fäll- Standorten der Winterfällung eine Nachpflanzung. Weitere mögliche und sinnvolle Baumstandorte in Grünanlagen werden durch die Revierleitungen im Rahmen der zahlreichen Begehungen vor Ort erfasst und tabellarisch festgelegt. Bei den Straßenbäumen werden die Pflanzstandorte bei der Baumkontrolle im Straßenbaumkataster erfasst.

 

 

9.) Kann aus der Sicht des Bezirksamtes Wandsbek die Ermittlung von potenziellen Baumstandorten auch extern ausgeschrieben werden? Wenn nein, warum nicht?

 

 Eine externe Ermittlung von Baumstandorten ist nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich. Wichtige Faktoren, wie Boden- und Standortverhältnisse, Leitungstrassen und diverse Nutzungsansprüche der Fläche (z.B. Bolzfläche, Veranstaltungsfläche) und eventuell mittel- bis langfristig anstehende Planungen, sind nur dem Fachamt und der langjährigen Erfahrung der Revierleitungen bekannt.

 

 

10.) Wie viele Bäume hat das Bezirksamt Wandsbek in diesem Jahr bereits gepflanzt und wie viele sollen in diesem Jahr noch gepflanzt werden?

 Bereits gepflanzte Bäume (Frühjahr):
Planung und Bau Stadtgrün: 23 Bäume + 11 Obstbäume
Unterhaltung Grünanlagen: Keine
Straßengrün: 336 Bäume

Geplante Pflanzungen (Herbst):
Planung und Bau Stadtgrün: 23 Bäume + 11 Obstbäume
NaturCent:    24 Obstbäume
Unterhaltung Grünanlagen:   80 Bäume
Straßengrün:    120 Bäume

 

 

11.) Wie viele Bäume hat das Bezirksamt in diesem Jahr bereits gefällt?

 

 Unterhaltung Grünanlagen: 461 Bäume, zzgl. 25 Notfällungen

  Straßengrün: 297 Bäume

 

12.) Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Neupflanzungen eines Baumes?

 

 Parkbaum: je nach Baumart- und Größe: 900 € bis 1.100€.

  Obstbaum: je nach Baumart- und Größe: ca. 700€  bis 800€.

  Straßenbaum: je nach Baumart- und Größe: ca. 1.320 €.

 

 

13.) Wie hoch sind die durchschnittlichen Personalkosten für die Neupflanzung eines Baumes?

 

Hierzu werden keine statistischen Erfassungen gemacht. Der Aufwand ist sehr unterschiedlich, so ist der Zeitaufwand für die Beauftragung, Pflanzung und Abrechnung nur eines Baumes relativ gesehen um ein vielfaches höher als für eine Baumpflanzung von mehreren hundert Bäumen aus einem Großauftrag.

 

 

14.) Wie viele Bäume kann das Bezirksamt aus den vorhandenen Ressourcen im Jahr 2019 noch pflanzen?

 

Siehe zu 10.

 

 

15.) Wie viele Bäume kann das Bezirksamt Wandsbek mit den in der „Rahmenzuweisung auf die Bezirksämter – BUE (Drucksache 21-0249)“ vorgesehenen Mittel im Jahr 2020 maximal pflanzen?

 

Mit den Mitteln aus der "Rahmenzuweisung auf die Bezirksämter - BUE (Drucksache 21-0249)" kann das Bezirksamt Wandsbek keine Bäume pflanzen.

 

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