21-6623

Bäume als das ökologische Kapital im Bestand und in der Zukunft für Mensch, Tier und Klima Wann fordert das Wandsbeker Fachamt jahrelang ausstehende Baum-Ersatzpflanzungen endlich ein? Kleine Anfrage vom 20.02.2023

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Vorbemerkungen:

Der ökologische Wert gefällter alter hochwertiger (Straßen-)Bäume kann durch Ersatzpflanzungen nie qualitativ ausgeglichen werden! Auch wenn Bäume numerisch (womöglich) mit einem Faktor 1: 1,5 nachgepflanzt würden, ist die Qualität eines Baumes dadurch nicht gleichwertig zu ersetzen. Weder im Lebensalter, noch in der Größe, im artspezifischen Wuchs, in der Darreichung von Lebensräumen und Nahrung für Tiere (Krone, Stamm, Wurzelraum, Blüten, Früchte und Laub) ist dieses möglich. Auch die optische Qualität für den Menschen (Stichwörter „Bäume sind Heimat“ und quartiersprägend) sowie die Stoffwechsel- und (Mikro-)Klima-Qualität leiden selbst bei Nachpflanzungen sehr stark. Zudem werden neue Bäume im heutigen Straßenraum eingeengt durch Kanalisation und umfangreiche Leitungssysteme nur sehr schwer einen adäquaten Wurzelraum ausbilden. So können sich heutige Jungbäume nicht mehr so entwickeln wie ihre Vorgänger, die Lebensdauer wird reduziert. Auch die Statur der Straßenbäume wird einer natürlichen Entwicklung entgegen oftmals drastisch beschnitten (Stichwörter: Aufasten und Baumasymmetrie).

Als „A NeverEnding Story“ einer umfangreichen „Sanierungs- & Umbaumaßnahme Knotenpunkt Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße (2016)“ des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in Hamburg-Sasel stellt sich die „traurigen Geschichte“ nicht realisierter Straßenbaum-Ersatzpflanzungen dar. Chronologie (Drucksachen-Auswahl aus dem Bürgerinformationssystem HH-Wandsbek, weitere Befassungen in verschiedenen öffentlichen Bürger-Fragestunden ohne Beschlüsse/Niederschriften):

3.12.15 WV-Ausschuss, 9.12.15+17.2.16 Regio Alstertal, 20-2016: „Umbau Knotenpunkt Saseler Chaussee /Stadtbahnstraße - hier: Stellungnahme der BWVI zur Eingabe“:

„… 4. Im Planungsbereich müssen fünf Bäume gefällt werden, es sollen sechs Bäume neu gepflanzt werden. In Abstimmung mit dem Bezirksamt könnten auch außerhalb des Kreuzungsbereichs an geeigneten Standorten in der Nähe weitere Bäume gepflanzt werden. …“

7.12.20 Hauptausschuss, 26.1.21 Ausschuss Klima Umwelt und Verbraucherschutz (KUV), 21-2485, Eingabe [Bürger]: „Geplante Baumallee Mohnblumenweg“, Beschluss: vertagt

Mitte 03/2021 (Beschreibung Anfragenverfasserin): Die gesamte Grünfläche (Straßenbegleitgrün) in der Tempo-30-Wohnstraße Mohnblumenweg (Ecke Saseler Mühlenweg 71) mit 33 Eichenspalten (auf 69 m Länge) gesichert – ohne dass sich dort Baumneupflanzungen oder Bäume finden.

19.8.21 Bezirksversammlung (BV) (Überweisung), 31.8.21 KUV (Beschluss), 1.9.21 Regio Alstertal (Kenntnis), 21-3108, Antrag [Häger, fraktionslos]: „‘Geduld ist gefragt‘: Ersatzpflanzungs-Straßenbäume aus einer LSBG-Sanierungsmaßnahme (2016) kommen leider immer noch nicht - Ein ökologischer und wirtschaftlicher Zinsbetrag kann das Klima-Defizit ausgleichen“;

Wird durch als weitergehend gewerteten Spontanantrag beschlossen: „Die Verwaltung wird darum gebeten, mit dem LSBG abzustimmen, die Fläche nach der Baumnachpflanzung im Rahmen der Verkehrssicherung mit einer ökologischen Gestaltung herzustellen.“ (21-3209)

1.7.21, BV, 21-3533 Mitteilung [Bezirksamt Wandsbek], Beschluss: Kenntnisnahme:

„Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Stadtgrün, ist derzeit in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Eine ökologische Gestaltung der Straßenbegleitgrünfläche Mohnblumenweg, unterhalb der neu anzupflanzenden Bäume, z.B. in Form einer Blühwiese, kann zugesichert werden.“

5.4.22, KUV, 21-5026, Mitteilung [LSBG]: „Ersatzpflanzungen Straßenbäume LSBG Mohnblumenweg und Bramkoppel in Sasel“, Beschluss: Kenntnisnahme:

„Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die für das Frühjahr geplanten Ersatzpflanzung aus der Maßnahme Knoten Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße von sechs Feld-Ahorn im Mohnblumenweg und zwei Linden in der Bramkoppel aus Kapazitätsgründen des Landesbetriebes auf den Herbst 2022 verschoben werden muss.“

Mitte 02/23 (Beschreibung Anfragenverfasserin): Ist-Zustand vor Ort, Mohnblumenweg = Grünfläche aus dichtem Langrasen (ohne nennenswerten Blüh-/Kräuter-Anteil), nährstoffreicher Untergrund. Bramkoppel = keine neuen Standorte innerhalb bestehender Lindenallee (Pflanzjahr 1949-1960 lt. Baumkataster Online). Keine Baumpflanzgruben-Vorbereitungen/keine Stütz-Holzpfosten.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.03.2023

1) Wann erfolgen durch das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt MR die Planung, Vorbereitung und Umsetzung für „eine ökologische Gestaltung der Straßenbegleitgrünfläche Mohnblumenweg z.B. Blühwiese“? (21-3533) Bitte alle Projektschritte benennen und terminieren.

Die Ersatzpflanzung ist eine Maßnahme vom LSBG. Die Pflanzung der Bäume wird entsprechend den witterungsbedingten Möglichkeiten umgesetzt.

2) Welcher Art wird die Gestaltung einer „z.B. Blühwiese“ sein? Welche Pflegemaßnahmen (z.B. Ein-/Nachsaaten, Mahd-Rhythmen) werden definiert?

Es wird durch den LSBG eine Blühwiesenmischung angesät, die einmal im Jahr gemäht wird.

3) Bei Auswahl einer Magerrasen-Blühwiese:

a) Welche Maßnahmen zur Herstellung eines nährstoffarmen Bodens sind geplant?

b) Werden Maßnahmen (maschinell) für die gesamte Fläche idealerweise vor der Pflanzung der neuen Baum-Allee ausgeführt?

Nach Rücksprache mit dem LSBG wird keine Magerrasenmischung angesät. Der Stand-ort im Straßenraum lässt durch den ständigen Nährstoffeintrag im Straßenraum eine Ausmagerung nicht zu. Vor der Pflanzung erfolgen keine auflockernden maschinellen Maßnahmen, da der Maschineneinsatz bei der Baumpflanzung wieder zu einer Verdichtung des Bodes führen würde.

c) Welche Saaten/Saatmischung werden ausgebracht?

Nach Mitteilung des LSBG werden Veitshöchheimer Zwerge ausgebracht.

d) Werden für eine ökologische Gestaltung der Fläche weitere Maßnahmen vorgesehen? Welche? (Totholz, Insekten-, Vogel- oder Fledermaus-Nistkästen, Frühblüher-Zwiebeln, Stauden o.ä.) Bitte nach Art und Umfang benennen.

Nein.

4) Bei Auswahl einer anderen ökologischen Gestaltung:

Bitte diese benennen und Maßnahmen differenziert darstellen (vgl. 3 a-d).

Siehe zu 2. und 3.

5) Wird vom Fachamt MR (Stadtgrün) geplant, die fortgesetzte Pflege der Grünfläche (nach Einrichtung der ökologischen Fläche und erfolgter Baumpflanzung) gemäß dem Projekt öffentlich geförderte „ökologische Grünpatenschaften“ oder finanziell nicht geförderte Grünpatenschaften an direkte Anrainer_innen, eine Quartiers-Patenschafts- oder Naturschutzgruppe zu übergeben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn sich ein Pate für die Pflege der Straßengrünfläche findet, wird dies möglich sein. Derzeit sind keine Interessenten vorhanden.

Wenn nein, welchem Ressort/Budget werden die Pflegemaßnahmen zugeordnet und in welcher Regelmäßigkeit ausgeführt?

Die Pflege erfolgt im Rahmen der Unterhaltung von Straßengrünflächen. Zur Regelmä-ßigkeit siehe zu 2.

Die Realisierung der Baum-Ersatzpflanzungen hat durch den LSBG Hamburg zu erfolgen. Andere Ersatzpflanzungen der Sanierungsmaßnahme Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße (Kreuzung Kratzmann) erfolgten sehr zeitnah in der ersten Pflanzperiode 2016/17. Der LSBG hat die Realisierung der verbleibenden acht Bäume nun seit über sechs Jahren aufgeschoben.

6) Offene Baumersatzplanzungen: a) Welche Anzahl von Bäumen und Baumarten werden in den Straßen Mohnblumenweg und Bramkoppel gepflanzt? b) Wann genau werden die Pflanzungen erfolgen? Bitte statt Pflanzperiode/Zeitraum den Monat/Zeitpunkt pro Straße benennen.

Diese Informationen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Ausführung erfolgt durch den LSBG.

7) Bäume an Straßen, in Parks, Grünanlagen Landschafts- und Naturschutzgebieten im Bezirk Wandsbek unterliegen als „ökologisches Kapital“ der Verantwortung des Bezirksamtes Wandsbek, Fachamt des öffentlichen Raumes. Hat das Fachamt MR bisher Maßnahmen ergriffen, die Realisierung der Ersatzpflanzung durch den LSBG final zu erreichen?

a) Wenn ja, wann und welche?

Ja. Der LSBG wurde durch das Bezirksamt mehrfach gebeten die Pflanzungen durchzuführen, zuletzt Ende 2022.

b) Wenn nein, warum nicht?

8) Welchen ökologischen Werteverlust muss der Bezirk Wandsbek, Ressort Straßenbäume, verzeichnen wenn sanierungsmaßnahmenbedingt

a) qualitativ sehr hochwertige alte Eichen (Straßenbäume am Saseler Park) durch junge Bäume ersetzt werden? Und die Ersatzpflanzung nicht ortsnah sondern entfernt im Stadtteil geschieht?

Bei Rodungen von öffentlichen Straßenbäumen durch das Bezirksamt oder den LSBG findet keine ökologische Werteermittlung statt.

b) Wie hoch wird der Werteverlust und das Delta an CO2-Bindung/O2 Bildung von acht Bäumen über sechs Jahre nicht nachgepflanzter Ersatzbäume bemessen?

Eine Bemessung des Werteverlustes an CO2 /O2 findet durch das Bezirksamt nicht statt.

9) Private Liegenschaftsbesitzer, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Baumschutzverordnung erhalten („Baumfällgenehmigung“), werden vom Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) Naturschutz zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Per Frist in der ersten Pflanzperiode nach Fällung der Gehölze bis max. ein Jahr danach. Die Verpflichtung gilt auch für Rechtsnachfolger.

a) Erhebt das Fachamt MR (vergleichbar mit der Handlungsweise des WBZ Naturschutz für private Liegenschaften) Fristen und Maßnahmen für die Realisierung von Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum?

Nein.

b) Wenn ja, welche Frist liegt vor?

c) Wenn ja, wie werden nicht-eingehaltene Fristen sanktioniert? (monetär oder andere Maßnahmen z.B. Erhöhung der Anzahl oder Qualität/Lebensalter der anzupflanzenden Bäume)?

d) Wenn nein, warum nicht?

Rechtlich ist eine solche Verpflichtung nicht möglich, da diese Maßnahmen der Wegebaulastträger nach dem Hamburgischen Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Baumschutzverordnung freigestellt sind.

10) Das Handeln der Verwaltung generell und hier des Bezirksamtes Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) hat eine prägende Außenwirkung. So wird auch von „Vorbildfunktion“ gesprochen.

a) Wie lässt sich die nicht erfolgte Ersatzpflanzung des LSBG für eine Maßnahme einer Senatsbehörde plausibel erklären? (acht Bäume, sechs Jahre)

Das Bezirksamt nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Angelegenheiten anderer Behörden.

b) Wie übt das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt MR seine Fürsorgepflicht für den zu erhaltenden Bestand an Straßenbäumen (sowie Bäumen in Parks, Grünanlagen, LSG/NSG) im Bezirk Wandsbek aus, d.h. wie werden Ersatzpflanzungen zeitnah/fristgerecht nach BaumschutzVO Hamburg (und Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)) realisiert?

Das Bezirksamt hat mehrfach den LSBG gebeten die Nachpflanzung durchzuführen und bei dem Prozess der Artenauswahl unterstützt.

c) Gibt es für andere Projekte offene Ersatzpflanzungen im Bezirk Wandsbek? (z.B. LSBG/BVM, BUKEA, DB/Autobahn-Bau, Wohnungs-Bau o.ä.) Bitte Anzahl Bäume pro Projekt (Titel oder Drs.-Nr.), Lage (Flurstück) und Träger/Dritte benennen.

Längerfristige offene Ersatzpflanzungen sind im Bereich Straßengrün und Grünanlagen dem Bezirksamt nicht bekannt.

d) Gibt es bezirkliche Maßnahmen offener Ersatzpflanzungen? Bitte Anzahl Bäume pro Projekt (Titel oder Drs.-Nr.), Lage (Flurstück) und Fachamt benennen.

Siehe zu 10 c).

Anhänge

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Lokalisation Beta
Stadtbahnstraße Saseler Mühlenweg Saseler Chaussee Mohnblumenweg Bramkoppel Saseler Park

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