20-6537

Auswirkungen des Bauvorhabens Saseler Mühlenweg 71 Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe Drs. 20-6453

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zu den gestellten Fragen in der Eingabe Drs. 20-6453 nimmt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt Stellung:

Vorab:

Es sind im Zusammenhang mit Bauvorhaben grundsätzlich alle Träger öffentlicher Belange (TöB) zu beteiligen. Dies bedeutet, dass vor Beginn der Bauphase und Genehmigung der Baustelleneinrichtungen (z.B. Zufahrten für Baufahrzeuge) die TöB in einen intensiven Abstimmungsprozess eintreten, an dessen Ende alle zu berücksichtigenden Belange miteinander in Einklang gebracht sein müssen. Zu den TöB gehören u.a. die Straßenverkehrsbehörde des örtlichen Polizeikommissariats, die Wegeaufsicht, die Fachdienststelle für Stadtgrün. Inhaltlich gehören der Schutz und Erhalt von Grünflächen und Baumbeständen, die Verkehrssicherheit, die Gewährleistung der Durchfahrt von Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen zu den abzustimmenden Belangen.

Zu Frage 1:

Eine Baustellenzufahrt über die Straße Saseler Mühlenweg kommt wegen des dortigen Straßenknicks mit dichtem Baumbestand und der dadurch zu engen räumlichen Bedingungen und schlechten Sichtverhältnisse nicht in Betracht. Auch sollte der laufende Busverkehr im Saseler Mühlenweg nicht beeinträchtigt werden. Die Lage des Bauvorhabens im Mohnblumenweg sprach ebenfalls für eine Zufahrt über diese Straße.

Die Regelung der einzelnen verkehrlichen Belange erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, die an der Abstimmung zur örtlichen Lösung beteiligt war (siehe Eingangsbemerkung) und der Zufahrtslösung zugestimmt hat. Einzelheiten zur weiteren Verkehrsregelung müsste ggf. die Straßenverkehrsbehörde erläutern.

Im Übrigen siehe Eingangsbemerkungen.

Zu Frage 2:

Siehe Antwort zu Punkt 1. Die Hecke wird nach Beendigung des Bauvorhabens durch den Bauherrn wieder nachgepflanzt werden.

Zu Frage 3:

Hierzu ist die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates 35 (PK35) zu befragen.

Zu Frage 4:

Eine Nutzung der Grünfläche wird durch den Einbau eines ortsfesten Bauzaunes unterbunden. Der Grünstreifen wird nach Beendigung des Bauvorhabens betrachtet und wiederhergestellt.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Alstertal wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

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