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Ausweitung der Nutzung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbüttler Weg / Erweiterung des bestehenden Pavilliondorfs Kleine Anfrage vom 10.03.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die bestehende Flüchtlingsunterkunft am Poppenbüttler Weg nahe der Grenze zum Bezirk Hamburg-Nord wurde in der jüngeren Vergangenheit bereits deutlich vergrößert. Nun soll, ausweislich eines Änderungsbescheides vom 27.2.2017 diese Flüchtlingsunterkunft um weitere 120 Plätze aufgestockt werden


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:      20.03.2017

 

Vorbemerkung

Der Änderungsbescheid vom 27.02.2017 beinhaltet keine Aufstockung der Plätze, sondern diente lediglich der Klarstellung, dass die Pflicht der Überprüfung der Anlage nach der Verordnung Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO) nicht mehr erforderlich ist, da die Hamburgische Bauordnung keine Rechtsgrundlage dafür beinhaltet.

 

 

1.)Welche baulichen Maßnahmen sollen für diese Aufstockung getroffen werden?

 

Keine.

 

2.)Sind kommunalpolitischen Gremien über diese Aufstockung informiert worden?

Wenn ja, welches Gremium ist wann informiert worden?

Wenn Nein, warum nicht?

 

Der Bescheid beinhaltete keine baulichen oder kapazitären Änderungen, die nach dem BezVG berichtet werden müssten.

 

3.)Wie ist diese Aufstockung mit der Selbstverpflichtung der Verwaltung in Einklang zu bringen, dass keine weiteren Flüchtlingsunterkünfte in Hummelsbüttel mehr dazu kommen werden?

 

An der Kapazität der Unterkünfte in Hummelsbüttel wurde nichts verändert.

 

4.)Sind diesbezüglich Gespräche mit den Vertretern der Bürgerinitiativen in Hummelsbüttel geführt worden?

Wenn ja, wann und mit welchen Vertretern ist dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Die im Änderungsbescheid geregelte Klarstellung (siehe Vorbemerkung) diente nur der Klarstellung der rechtlichen Grundlagen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n