20-3832.1

Ausweichverkehr im Sonnentauweg begegnen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3832) wurde im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 19.01.2017 beraten und mit geändertem Petitum (Streichung) einstimmig beschlossen.

 

 

Die Bramfelder Chaussee wird tagtäglich von mehr als 40.000 Kraftfahrzeugen genutzt. Sie verbindet die Außenstadtteile mit der Innenstadt. Insbesondere Pendler nutzen die Straße. In der Rushhour staut es sich regelmäßig massiv.

 

Als Folge nutzen viele Autofahrer Ausweichstrecken, um den Stau zu umfahren. Navigationsgeräte weisen als Ausweichstrecken Wohnstraßen aus. Die Belastung für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner steigt.

 

In der Anderheitsallee sowie in der Fabriciusstraße wurden bereits Entschleunigungsmaßnahmen umgesetzt, um die Ausweichstrecken unattraktiver zu gestalten. Dies ist zu begrüßen.

 

Jedoch muss weiter geprüft werden, ob stark belastete Wohnstraßen von der Belastung des Ausweichverkehrs durch entsprechende Maßnahmen entlastet werden können.

 

Anwohner des Sonnentauweges sind an die CDU-Fraktion mit der Bitte der Prüfung von Gegenmaßnahmen herangetreten. Insbesondere in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr wird der Sonnentauweg als Ausweichstrecke für die Fabriciusstraße genutzt, um nach Steilshoop abzubiegen. Durch die Abkürzung ist das Anstehen an der Ampelkreuzung Leeschenblick/ Fabriciusstraße nicht mehr erforderlich.

 

Im Sonnentauweg wurde eine 30iger Zone eingerichtet, jedoch werden häufig Überschreitungen durch den Ausweichverkehr festgestellt. Anwohnerinnen und Anwohner haben Angst um ihre Kinder. Vor Jahren war der Sonnentauweg eine Einbahnstraße und somit konnte der Ausweichverkehr die Abkürzung nicht nutzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten mit dem zuständigen PK zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen den Ausweichverkehr zu begrenzen. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die Einrichtung einer Anliegerstraße oder der Umsetzung von Entschleunigungsmaßnahmen der Problematik des massiven Ausweichverkehrs begegnet werden kann.

 

  1. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Regionalausschuss vorzustellen.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n