20-4112

Ausweichverkehr im Sonnentauweg begegnen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 (Drs. 20-3832.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten mit dem zuständigen PK zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen den Ausweichverkehr zu begrenzen. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die Einrichtung einer Anliegerstraße oder der Umsetzung von Entschleunigungsmaßnahmen der Problematik des massiven Ausweichverkehrs begegnet werden kann.
  2. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Regionalausschuss vorzustellen.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS), vertreten durch das zuständige Polizeikommissariat 36 nimmt wie folgt Stellung:

Die Straße Sonnentauweg ist eine ca. 200 Meter lange Straße in Steilshoop, die parallel zur Fabriciusstraße verläuft und die Straßen Bramfelder Redder und Leeschenblick verbindet.

Sie liegt in einer Tempo-30-Zone mit überwiegender Einzelhausbebauung.

Die Fahrbahnbreite beträgt 4 Meter mit einem zusätzlichen unbefestigten 1-1,5 Meter breiten Seitenstreifen.

In der Straße ist kein Geh- oder Radweg vorhanden.

Fahrzeuge werden am rechten Fahrbahnrand unter Inanspruchnahme des Seitenstreifens in Richtung Leeschenblick geparkt.

Die Straße Sonnentauweg ist für alle Verkehre gewidmet und somit stellt jede Einschränkung einen Eingriff in die Nutzungsrechte des Allgemeingebrauchs dar.

Die Eingriffe unterliegen sehr engen gesetzlichen Vorgaben, die in § 45 (9) StVO geregelt sind. Demnach dürfen Beschränkungen des Fließverkehrs nur bei Gefahrenlagen, wie z.B. einem Unfallschwerpunkt, angeordnet werden.

Ebenfalls dürfen Einbahnstraßen nicht angeordnet werden, um vermeidliche „Schleichwege“ zu verhindern.

Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem „Temposys“ durch das Polizeikommissariat 36 ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 26 km/h und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Toleranzbereich vergleichbarer Straßen.

 

Ein Anstieg des Fahrzeugverkehrs, wie in dem Antrag beschrieben von 07:00 – 09:00 Uhr, kann bestätigt werden.

 

Allgemein ist zu sagen, dass in vergleichbaren Straßen im Umfeld des Sonnentauweges die Verkehrsbelastung zunimmt. Eine Verkehrserhebung durch ein Ingenieurbüro auf Grund einer Baumaßnahme ergab, dass die Knoten Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee, Steilshooper Allee/Steilshooper Straße und Fuhlsbüttler Straße/Nordheimstraße schon heute an ihre Belastungsgrenzen stoßen und keine Umleitungsverkehre zusätzlich aufnehmen können.

Dem geschuldet und begünstigt durch Navigationsgeräte ist in allen Nebenstraßen der Hauptverkehrsstraßen eine Zunahme von Individualverkehren zu verzeichnen.

 

Die Situation im Sonnentauweg ist nicht wünschenswert, aus diesem Grund steht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde einer Überplanung des Sonnentauweges durch den Bezirk als Baulastträger zur Umsetzung von verkehrsberuhigenden Elementen nichts entgegen.

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:

Bei den Straßen Bramfelder Redder und Sonnentauweg handelt es sich um noch nicht erstmalig endgültig hergestellte (eeH) Straßen. Die von der BIS  vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen können nur im eeh Programm mit entsprechenden Anliegerbeiträgen umgesetzt werden. Beide Straßen sind dort mit mittlerer Priorität versehen. Eine Zeitangabe für die Umsetzung kann daher zurzeit nicht genannt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

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