Auswahl von Investitionen im Bezirk Wandsbek aus dem Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere ohne Beteiligung der Bezirksversammlung? Kleine Anfrage vom 11.07.2022
Der Senat verkündigt am 08.07.2022, per Pressemitteilung, Investitionen im Bezirk Wandsbek aus dem Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere. Die Projekte sind ausgewählt worden, ohne Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek. Auf der anderen Seite wird vom Senat behauptet, dass keine Haushaltsmittel für die Bezirke zur Verfügung stehen. So können die Geh- und Radwege (Nebenflächenprogramm) nicht saniert werden. Nun sollen folgende Projekte umgesetzt:
Wachsendes Quartier Grunewaldstraße: Erneuerung und Ergänzung der Spielplätze und Schaffung von Mobilitätslösungen
Entwicklung von Multibewegungsflächen und Gestaltung von Spielflächen im wachsenden Quartier Meiendorf
Entwicklung von Mutlibewegungsflächen und Schaffung eines Quartierswegs im wachsenden Quartier Hegholt
Wohnumfeldmaßnahmen im zusammenwachsenden Quartier Elfsaal
Modernisierung und Instandsetzung Haus der Jugend Bramfeld
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.07.2022
Bezirksamt Wandsbek:
Bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen können ausschließlich Bezirksämter und Behörden Projektvorschläge im Sinne der Förderrichtlinie für Maßnahmen des „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ einreichen. Andere Institutionen wie Wohnungsbauunternehmen, Vereine, Träger von Einrichtungen oder Initiativen und Privatpersonen können ihre Projektidee nur über das jeweils zuständige Bezirksamt einreichen. Das Bezirksamt Wandsbek hat auf Basis der fachlichen Kenntnisse und der bezirklichen Belange entschieden, dass alle fristgerecht eingegangenen Projektvorschläge bei der BSW eingereicht werden konnten, da sie formal und inhaltlich den Anforderungen der Förderrichtline gerecht wurden. Eine „Auswahl“ im Sinne der Fragestellung hat nicht stattgefunden.
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich um die privaten Grundstücke rund um die Punkthochhäuser Grunewaldstraße 72 – 77. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich hierbei um die privaten Grundstücke: Bolzplatz Lapplandring 18-20, Spielplatz Wildschwanbrook 23, Bolzplatz und Spielplatz nördlich Wildschwanbrook 179/181, private Wegeverbindungen am Wildschwanbrook, Spielplätze Wildschwanbrook 43/47, Spielplatz Wildschwanbrook 8-18. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich um die privaten Grundstücke: Multibewegungsfläche Hegholt 24, Spielplatz Haldesdorfer Straße 125,
Spielplatz Haldesdorfer Straße 142, Spielplätze Carl-Bremer-Ring 11, 15, 19, 23 und den Quartiersrundweg Carl-Bremer-Ring und angrenzende Flächen. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich um die privaten Grundstücke Elfsaal 28-44. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Die vorgesehenen Baumaßnahmen beschränken sich fast ausschließlich auf die Gebäudehülle. Dazu zählen auch Teile des Dachs sowie Fenster und Fensterrahmen. Der Finanzierungsanteil des Stadtentwicklungsfonds beträgt 38 Prozent der Investitionskosten.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Ausschuss für Soziales wird von der Entscheidung der BSW analog zum ersten Projektaufruf in der nächstmöglichen Sitzung informiert.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Es handelt sich um private Baumaßnahmen, daher erfolgt die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner durch den Zuwendungsempfänger.
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt lag kein Antrag der Vereine oder Träger der Einrichtungen vor, der die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllt hätte. Im Übrigen siehe KA 21-5089.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Mittel werden dem Bezirksamt per Sollübertragung bedarfsgerecht zur Bewilligung des jeweiligen Zuwendungsbescheides auf dann einzurichtende PSP-Elemente bereitgestellt. Sender der investiven Mittel ist 2-28713001-00006.01 (PKA 98050000).
Bezirksamt Wandsbek:
Die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt jeweils projektbezogen durch den Zuwendungsempfänger.
keine Anlage/n
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