21-4954

Außerunterrichtliche Leistungen der Behörde verbessern Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 21.03.2022 Ausschuss für Soziales Ö 7.8

Sachverhalt

 

In Coronazeiten müssen alle “Hebel“ gezogen werden, um Schülern eine optimale Bildung zukommen zu lassen. Gerade in Coronazeiten haben es neben allen Schülern, deren Schulalltag anstrengender geworden ist, besonders durch eine Lese-Rechtschreibschwäche vorbelastete Kinder nicht leicht, die Anforderungen im Deutschunterricht zu erfüllen. Die Eltern scheuen keine Kosten und Mühen, damit die Kinder auch durch außerschulische Maßnahmen den Anschluss an den Unterricht im Fach Deutsch nicht verlieren.

Mit den wissenschaftlich anerkannten Rechtschreibtests Hamburger Schreibprobe (HSP) und dem DIDEON schreib-on Tests nnen differenzierte Analysen der Rechtschreibstrategien der Schüler ermittelt werden. Ein Anteil der richtig geschriebenen Wörter, der beim Testergebnis unter 10% der in der vergleichbaren Altersstufe normalerweise korrekt geschriebenen Wörter liegt, bedeutet, dass für den betreffenden Schüler die Aufgabe unlösbar ist. Im Klartext heißt dies, dass in jedem Wort mindestens ein Fehler auftaucht.

Auch private Institute bieten erfolgreich Förderunterricht und gezielte Hilfe an. Diese Form der Förderung bei Kindern mit extrem niedrigen 5% Werten im Ergebnis der Lese-Rechtschreibtests ist durch die Behörde für Schule und Berufsbildung seit Jahrzehnten anerkannt.

Die Unterstützungsmaßnahmen von insgesamt 2 Mrd. € und 2,6 Mio. €r Hamburg mit dem Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ berücksichtigt nicht die spezielle Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und bei der Rechtschreibung. Förderkurse in gemischten Gruppen und Ferienprogramme, die nicht auf Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche abgestimmt sind, reichen hierbei nicht aus.

Nicht alle Eltern können sich die Angebote bei privaten Anbietern leisten, wenn die Kurse nicht gefördert werden. Es ist bedauerlich, dass Eltern ihre Kinder aus Kostengründen nicht in Lerninstituten anmelden können oder bei Ablauf der Förderung die Lerntherapie abbrechen und die Kinder wieder abmelden müssen.

Die soziale Ungerechtigkeit wird offensichtlich, wenn Eltern ihre Kinder mit einem Prozentrang von knapp über 5% nicht bei einer Lerntherapie anmelden können, weil sie es sich nicht leisten können. Aber auch bei mit AUL-geförderten Kindern kommen die Eltern oft an ihre finanzielle Grenze. Die Kinder können nur 30 Termine à 30,68 wahrnehmen. Wenn ein Kind zweimal wöchentlich gefördert werden muss, um einen sicheren Lernerfolg schnell herbeizuführen, sind die geförderten Mittel für die Förderung nach 15 Wochen aufgebraucht. Den Restbetrag der Therapie müssten dann die Eltern in Eigenleistung überbrücken, bis sie erneut einen Antrag für das folgende Jahr stellen können.

Die Förderung ist mit einem Wert von € 30,68 pro Fördereinheit für die Institute knapp bemessen. Seit über 20 Jahren wurde dieser Wert nicht angepasst. Die Lerninstitute sind, wie alle Unternehmen, von der Inflation betroffen. Die Mieten für die Schulungsräume sind z.B. gestiegen, Honorare der Lehrkräfte haben sich erhöht. Mit einem Wert von vor über 20 Jahren zu rechnen rentiert sich kaum noch. Die Folge ist, dass AUL-geförderte Schüler inzwischen sogar abgelehnt werden oder die Eltern den Ausgleich in Eigenleistung tragen müssen, was sich wiederum einige nicht leisten können und was die soziale Ungerechtigkeit fortführt.

Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Der Sozialausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek setzt sich dafür ein, dass die Verwaltung sehr zeitnah mit der zuständigen Fachbehörde folgende Punkte umsetzt: 

  1. die AUL rderung für Schüler ab einem Testergebnis mit Prozentwert von 10% zu genehmigen, wenn Eltern sich nachweislich den außerschulischen Unterricht nicht leisten können;
  2. die AUL - Förderung auf € 40,- pro Unterrichtseinheit zu erhöhen;
  3. die AUL rderung auf 38 Unterrichtseinheiten jährlich zu erhöhen (Unterrichtsausfall wegen Krankheit oder anderer Gründe kann innerhalb des Förderjahres nachgeholt werden.).

 

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