Ausschilderung des Gehwegs am Waldweg Richtung Sasel Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.06.2015 (Drs. 20-1241.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:
Zu der im Sachverhalt der Beschlussvorlage beschriebenen Problematik liegen dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 35 bisher keine Beschwerden vor.
Die in Rede stehende Wegstrecke ist weder Bestandteil einer Velo- noch einer anderen empfohlenen Fahrradroute und wird größtenteils von ortskundigen Radfahrer/innen und Fußgänger/innen genutzt und befindet sich weitestgehend in einer Grün- und Erholungsanlage.
Eine Wegeweisung ist in diesen Bereichen nicht vorgesehen und würde auch nicht im Zuständigkeits- bzw. Anordnungsbereich der Straßenverkehrsbehörden liegen.
Einschlägig dürften hier das Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen und die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Hamburg sein. Gleichwohl ist in diesen Gesetzen eine Wegweisung nicht vorgesehen.
Die Straßenverkehrsbehörde würde sich einer solchen Beschilderung nicht entgegenstellen.
Das Zusatzzeichen 1022-10 StVO ( Radfahrer frei ) wird regelhaft zur Freigabe von Straßenteilen für die Benutzung durch Radfahrer und nicht als Element der Wegweisung eingesetzt. Eine Anordnung für den gewünschten Zweck kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Im Anschluss an den durch die Grünfläche geführten Weg besteht entlang des fahrbahngeführten Gehweges der Straße Waldweg bereits die sogenannte Servicelösung für Radfahrende.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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