22-1267

Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek zu Infoständen rechtsextremer Parteien zu Wahlen Kleine Anfrage vom 27.03.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Wiederholt hat die Linksfraktion Wandsbek unvollständige Antworten auf Kleine Anfragen zu

Infoständen rechtsextremer Parteien erhalten (vgl. Drs. 22- 0838 und 21-8967). Auf die Bitte

die fehlenden Informationen (exakter Ort, also Straßenname und Hausnummer) nachzureichen

erfolgte in beiden Fällen keine Antwort. Anderer Bezirksämter in Hamburg erteilen weitaus

bereitwilliger Auskunft (vgl. etwa Drs. 22-4580 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte).

Gleichzeitig hat das Bezirksamt Wandsbek in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen einer

Privatperson nach HmbTG mit der gleichen Fragestellung die vollständigen Angaben gemacht.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Mit welcher Begründung hält das Bezirksamt Wandsbek die vollständigen Informationen,

abgefragten Informationen, auch im Vergleich zu anderen Hamburger Bezirksämtern,

zurück?

  1. Mit welcher Begründung erteilt das Bezirksamt Wandsbek der Linksfraktion, die Teil

der Bezirksversammlung Wandsbek ist, weniger Informationen als einer Privatperson?

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