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Ausgleichsmaßnahmen nach Umbau in der Siedlung Ohlendiekshöhe Kleine Anfrage vom 24.11.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Nach mehrjährigen Anwohnerbeschwerden über Verschmutzungen und damit verbundenen Ungezieferbefalls der Müllcontainer-Stellplatze in der Siedlung Ohlendiekshöhe, wurden diese Ende 2021 umgestaltet.             

 

Um den neuen Metall-Waschbeton-Müllboxen Platz zu schaffen, wurde das ursprüngliche Fundament des Stellplatzes um augenscheinlich 33 Prozent vergrößert und dazu die umgebende Begrünung entfernt.              

 

Allerdings wurde im Rahmen des damaligen Baugenehmigungsverfahrens der Bauherr, aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft, dazu verpflichtet sogenannte Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

 

Zu diesen gehörte auch die Begrünung der Müllanlage mit Buschwerk, welche urspnglich bzw. vor skizzierter Umgestaltung auch umgesetzt wurde (siehe Anlage: Stand 2018).              

 

Nach der nun abgeschlossenen und für die Anwohner selbstverständlich zu begrüßenden Erweiterung der Müllcontainer-Stellplatze fehlt diese allerdings weiterhin. Zumindest augenscheinlich ist ebenfalls nicht erkennbar, dass sich entsprechende Begrünungsmaßnahmen in Vorbereitung bzw. Planung befänden. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wann wurde eine Baugenehmigung für den Um- bzw. Ausbau der Müllanlage erteilt?

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang auferlegt bzw. welche Auswirkungen hatte die Billigung auf die verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen der ursprünglichen Baugenehmigung?

 

  1. Falls ja, wann müssen welche - Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Um- bzw. Ausbaus der Müllcontainer-Stellplätze abgeschlossen sein?

 

  1. Falls nein, warum wurden im Rahmen der Genehmigung zum Um- bzw. Ausbau der Müllcontainer-Stellplätze keine identischen Ausgleichsmaßnahmen wie binnen der ursprünglichen Genehmigung verlangt?

 

 

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