Ausgleichsmaßnahmen nach Umbau in der Siedlung Ohlendiekshöhe Kleine Anfrage vom 24.11.2022
Nach mehrjährigen Anwohnerbeschwerden über Verschmutzungen und damit verbundenen Ungezieferbefalls der Müllcontainer-Stellplatze in der Siedlung Ohlendiekshöhe, wurden diese Ende 2021 umgestaltet.
Um den neuen Metall-Waschbeton-Müllboxen Platz zu schaffen, wurde das ursprüngliche Fundament des Stellplatzes um augenscheinlich 33 Prozent vergrößert und dazu die umgebende Begrünung entfernt.
Allerdings wurde im Rahmen des damaligen Baugenehmigungsverfahrens der Bauherr, aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft, dazu verpflichtet sogenannte Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Zu diesen gehörte auch die Begrünung der Müllanlage mit Buschwerk, welche ursprünglich bzw. vor skizzierter Umgestaltung auch umgesetzt wurde (siehe Anlage: Stand 2018).
Nach der nun abgeschlossenen und für die Anwohner selbstverständlich zu begrüßenden Erweiterung der Müllcontainer-Stellplatze fehlt diese allerdings weiterhin. Zumindest augenscheinlich ist ebenfalls nicht erkennbar, dass sich entsprechende Begrünungsmaßnahmen in Vorbereitung bzw. Planung befänden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.12.2022
Vorbemerkung:
Dem Bezirksamt liegt kein entsprechender Bauantrag oder Änderungsantrag vor. Grundsätzlich sind Standplätze für Wertstoff- und Abfallbehälter einschließlich der zugehörigen Müllbehälterschränke gemäß Anlage 2 zu den verfahrensfreien Vorhaben nach § 60 HBauO nicht antragspflichtig (vgl. Ziffer 5.8). Für die Müllstandorte im Vorgarten, welche um Müllbehälterschränke ergänzt wurden, liegt jedoch gemäß § 69 Abs. 1 HBauO ein Abweichungstatbestand vor, da diese als bauliche Anlagen nach § 9 Abs. 2 HBauO nicht regelhaft im Vorgarten zulässig sind. Zwecks nachträglicher Beantragung eines entsprechenden Abweichungsantrages hat das Bezirksamt mit der Grundstückseigentümerin bereits Kontakt aufgenommen. Grundsätzlich wird die Aufstellung der Müllbehälterschränke positiv bewertet.
Sofern eine nachträgliche Abweichung unter Aufnahme entsprechender Kompensationsmaßnahmen als Bedingung (z. B. Anpflanzung mit einer einheimischen Hecke) erteilt wird, erfolgt eine Abstimmung zwischen der Grundstückseigentümerin und dem Bezirksamt mit einer entsprechenden Fristsetzung zwecks Umsetzung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Fotos
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