20-2901

Ausfahrt SB Warenhaus Kaufland II Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (Drs. 20-2247.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, erneut zu prüfen, in wie weit die Ausfahrt des SB Warenhauses Kaufland in Bramfeld, vor allem für die Rechtsabbieger, erweitert werden kann, um den Ver- kehrsteilnehmern ein einfacheres Rechtsabbiegen zu ermöglichen.

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands der Ellernreihe ist hier eine Aufnahme in das Deckenprogramm wünschenswert. Eine mögliche Berücksichtigung dieses Bereichs im bezirklichen Deckenprogramm soll unter Einbeziehung aller Institutionen geprüft werden. Dem zuständigen Ausschuss möge über die eingeleiteten Maßnahmen berichtet werden.

 

 

Das PK 36 nimmt wie folgt Stellung:

 

Dieser Sachverhalt ist schon von verschiedenen Ausschüssen der Bezirksversammlung behandelt worden und mündete in unterschiedlichen Drucksachen, die von dem Bezirksamt Wandsbek beantwortet wurden. Der Straßenbaulastträger setzte aufgrund dieses Umstandes 2 Eichenspaltpfähle in dem Straßenbegleitgrün rechts der Ausfahrt von Kaufland, um so eine unbefugte Überfahrt von Kraftfahrzeugen zu verhindern und die Fläche zu schützen.

Da eine Verbreiterung der Ausfahrt von Kaufland seitens des Straßenbaulastträgers ausgeschlossen wurde, traf sich die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 36 mit dem zuständigen Wegewart des Bezirksamtes am 08.03.2016.

 

Bei diesem Treffen vor Ort wurde von dem PK 36 bei dem Straßenbaulastträger nachfolgende Maßnahmen anregt:

 

  1. Ein Verziehen der Mittelleitlinie (VZ 340 StVO) von Ausfahrt der Tiefgarage Heukoppel 5 – 7 bis zur Fußgängerlichtzeichenanlage (FLZA) Kaufland.

 

 

Durch diese Maßnahme würde der Fahrstreifen der Straße Heukoppel in Richtung Ellernreihe in Höhe der Ausfahrt Kaufland von 3,30 m um 0,80 m auf ca. 4,10 m aufgeweitet werden und sich die Abbiegesituation von der Ausfahrt Kaufland nach rechts erheblich verbessern.

 

  1. In der Mitte der Ein- und Ausfahrt von Kaufland ist auf dem dort vorhandenen Wabensteinpflaster eine Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295 StVO) zu markieren, um den jeweiligen ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen ihren zu befahrenden Bereich besser zuzuordnen und die Fahrbeziehungen besser zu kanalisieren. Dieses soll dadurch unterstützt werden, dass jeweils eine Pfeilmarkierung sowohl für das Einfahren als auch für das Ausfahren markiert wird.

 

  1. Im Zuge dieser vorzunehmenden Markierungsarbeiten regt das PK 36 weiterhin an, in der Breite der Ein- und Ausfahrt von Kaufland, den dort vorhandenen anderen Radweg, der zum Befahren in Gegenläufigkeit freigegeben ist, in roter Farbe einzufärben, mit einer weißen unterbrochenen Leitlinie einzufassen und mit zwei Radfahrersignaturen zu markieren, um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer gegenüber den dort fahrenden Radfahrern zu erhöhen.

 

Diese von dem PK 36 angeregten und überwiegend im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers liegenden Maßnahmen erhöhen den Schutz der Radfahrer, führen zu einer Kanalisierung der Kraftfahrzeuge im Ein- und Ausfahrtsbereich von Kaufland und verbessert -wie in der Drucksache gefordert- die Abbiegesituation von der Ausfahrt nach rechts in die Straße Heukoppel. 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die vorhandene Überfahrt ist mit 6 m ausreichend breit bemessen. Die bauliche Herstellung entspricht den Vorgaben der Entwurfsrichtlinie ER Nr. 4, Anlage 5, für  Grundstückszufahrten.

 

Das Polizeikommissariat  36 hat am 08.03.2016 eine umfassende Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben, das Bezirksamt schließt sich dieser Stellungnahme an.

 

Die Straße Heukoppel wird in das bezirkliche Deckenprogramm aufgenommen. Die Priorisierung des Deckenprogramms erfolgt voraussichtlich  2017.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n