Ausbau des Kombibads Rahlstedt und Entwicklung am Standort Wiesenredder sozial und ökologisch gestalten. - Hinweis der Verwaltung zum Beschluss der Drs. 20-7580
- Der Planungsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 18.08.2020 als umweltrelevantes Thema in des Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis überwiesen.
Der Hauptausschuss hat am 20.05.2019 die Drs. 20-7580 beschlossen. Gemäß Petitum sind die darin enthaltenen Beschlusspunkte u.a. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags (Durchführungsvertrag) verbindlich mit dem Investor für die bauliche Entwicklung des Freibadgeländes am Wiesenredder im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 135 von der Verwaltung zu vereinbaren.
Mit dem Petitum zu II. 4. wurde folgendes beschlossen:
Weitere 40 % der entstehenden Wohnungen sind frei finanzierte Mietwohnungen mit einem Mix von Ein- bis Vier- Zimmerwohnungen und einer Nettokaltmiete von unter neun Euro, um ein attraktives Angebot von bezahlbarem Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen in Großlohe zu schaffen.
In den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung ist die Miete gebunden und bleibt konstant. Mietverträge werden nur mit Wohnberechtigten abgeschlossen, deren Einkommen nicht mehr als 65 % über den in § 8 HmbWoFG festgelegten Grenzen liegen (wie im 2. Förderweg). Die Belegung soll durch die Bezirksverwaltung überprüft werden. Für alle Mietverhältnisse wird ein unbefristeter Mietvertrag vereinbart.
Die Miete darf ab dem 6. Jahr nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Kappungsgrenze für Hamburg erhöht werden. Neuvermietungen ab dem 6. Jahr
richten sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Index- und Staffelmieten werden
in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zwischen Bezirk und Investor
ausgeschlossen.
Die Verwaltung interpretiert diesen Beschlusspunkt dahingehend, dass dieser auch durch geförderten Wohnungsbau der Investions- und Förderbank Hamburg (IFB) im 2. Förderweg umgesetzt werden kann, zumal der Beschluss den Zugang zu diesen Wohnungen auf Mieter mit Wohnberechtigungsschein beschränkt. Die Nettokaltmiete beträgt nach den aktuellen Förderrichtlinien derzeit 8,80 €/m² Wohnfläche. Im 2. Förderweg kann die Nettokaltmiete alle zwei Jahre um 0,20 €/m² Wohnfläche erhöht werden. Die gemäß Beschluss davon abweichenden Regelungen zur Mieterhöhung werden neben der Festlegung auf den 2. Förderweg (Bindungsfrist 20 Jahre) im Durchführungsvertrag zu vereinbaren sein.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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