Ausbau des Kombibads Rahlstedt und Entwicklung am Standort Wiesenredder sozial und ökologisch gestalten Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne hier: Jugendrelevanter TOP zur Kenntnisnahme ggf. Beratung für den Jugendhilfeausschuss
Der Hauptausschuss hat die Vorlage 20-7580 in seiner Sitzung am 20.05.19 beschlossen und als jugendrelevanten TOP zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss überwiesen. Es liegt eine Ergänzung der Antragsteller vor, die Sie dem beiliegenden Auszug aus der Sitzung des Hauptausschusses entnehmen können.
Im Herzen Rahlstedts soll das vorhandene Hallenbad am Standort Rahlstedter Straße 52 zu einem modernen Kombibad mit Außenschwimmbecken und Liegewiese ausgebaut werden. Damit wird für alle Rahlstedterinnen und Rahlstedter ein attraktives und gut erreichbares Badeangebot geschaffen. Für viele Menschen verkürzen sich damit die Wege um im Sommer ein entsprechendes Bad mit Außenschwimmbecken zu erreichen.
Das neue Kombibad hat bereits ein neues zusätzliches Kursbecken mit Hubboden in einem nördlichen Anbau erhalten. Hier können Fitnesskurse, Schwimmkurse, und Schulschwimmen angeboten werden. Die vorhandenen Becken und das Hallenbad wurden saniert. Im Außenbereich werden ein neues 25-Meter-Becken und ein Wasserspielplatz realisiert. Die Angebote sind anschließend ganzjährig nutzbar.
Das vorhandene in die Jahre gekommene Freibad am Standort Wiesenredder verlagert sich damit an den neuen Standort des Kombibades. Für die Fläche am Wiesenredder hat der Senat den Bezirk angewiesen Wohnungsbau zu entwickeln.
Die rot-grüne Koalition im Bezirk Wandsbek begrüßt die Ziele zur Schaffung eines attraktiven ganzjährigen Badangebotes mit Außenbecken für Rahlstedt. Die Koalition möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen sozial, ökologisch und ohne Einbußen für die Rahlstedterinnen und Rahlstedter erfolgt.
Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss folgendes beschließen:
In den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung ist die Miete gebunden und bleibt konstant. Mietverträge werden nur mit Wohnberechtigten abgeschlossen, deren Einkommen nicht mehr als 65 % über den in § 8 HmbWoFG festgelegten Grenzen liegen (wie im 2. Förderweg). Die Belegung soll durch die Bezirksverwaltung überprüft werden. Für alle Mietverhältnisse wird ein unbefristeter Mietvertrag vereinbart.
Die Miete darf ab dem 6. Jahr nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kappungsgrenze für Hamburg erhöht werden. Neuvermietungen ab dem 6. Jahr richten sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Index- und Staffelmieten werden in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zwischen Bezirk und Investor ausgeschlossen.
Auszug Hauptauschuss
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