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Aus (Kölner) Fehler lernen - Stopp, Überarbeitung sowie Bürgerbeteiligung für den Teilabschnitt der Veloroute 5 (FRAHMREDDER ZWISCHEN SASELER CHAUSSEE UND STORMARNPLATZ) Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.02.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.3

Sachverhalt

 

Im Februar 2022 wurde der Politik die „Baumaßnahme: Bündnis für den Radverkehr, Veloroute 5, W06 Teilbaumaßnahme: W06.2: Frahmredder zwischen Saseler Chaussee und Stormarnplatz - so der offizielle Titel vorgestellt. Bereits damals wurde Kritik an der Planung von Seiten der Bürger laut. Damals wurde versprochen, die Anregungen an die Verwaltung weiterzuleiten, geändert hat sich allerdings nichts.
 

Der Unmut der Anwohner und ortsansässigen Gewerbetreibende ist durch fehlende Kommunikation und eine abgelehnte Beteiligung der Betroffenen nur noch gewachsen. Eine Bürgerbeteiligung, gefordert bzw. unterstützt von allen Oppositionsparteien, wurde durch die Mehrheit von SPD und Grünen jedoch in Wandsbek verhindert.

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft lehnt den folgenden Antrag mehrheitlich ab, bei Fürstimmen der Fraktionen CDU, Die Linke, AfD und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktionen SPD und Die Grünen:

 

Vor der Fertigstellung der endgültigen Planung ist eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.“ (Zitat: Protokoll der Sitzung vom 17.2.22)

 

Zwei Drittel der vorhandenen Parkplätze sollen nun entfallen, Bäume müssen gefällt werden. Wofür? Für ein paar Striche auf der Fahrbahn, die dazu dienen sollen, dem Kraftfahrer die Regelung der Straßenverkehrsordnung bewusst zu machen, nach welcher auf dieser Straße auch Radverkehr zulässig ist. Dabei sind doppelte Beschilderungen oder Markierung laut StVO im Straßenverkehr sogar zu vermeiden. Diese Doppelung liegt bei der aktuellen Planung aber vor, da Radverkehr regelhaft auf allen Straßen stattfinden darf, die nicht ausdrücklich für den Radverkehr gesperrt sind. Damit bleibt zu konstatieren, dass der Radverkehr nach wie vor im Mischverkehr abgewickelt wird und durch die zusätzlichen, optischen Reize auf den Kraftverkehr (gestrichelte Linie) mehr Gefahren ausgesetzt wird als bislang.

 

Hier soll folglich eine Maßnahme der sogenannten Verkehrswende zur Verbesserung des Radverkehrs, die keine Verbesserung darstellt, sondern in Abschnitt 1 (Stadtbahnstraße bis Stormarnplatz) eine Behinderung aller Verkehrsmittel darstellt. In Köln-Ehrenfeld wurde vor Kurzem die Venloer Straße zu einer geschwindigkeits-reduzierten Straße (Tempo 20) umgestaltet als Verkehrsversuch. Dieser sogenannte Versuch hat dazu geführt, dass sämtliche Verkehrsteilnehmer verunsichert die nunmehr chaotischen Verhältnisse nutzen (Extra 3 hat hierzu vor wenigen Tagen berichtet). In Bereichen mit reduzierter Geschwindigkeit (Tempo 20) sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt: Fußverkehr, Radverkehr und Kraftverkehr teilen sich einen Straßenraum. Die Stadt Köln hat auf eine Anfrage dazu bestätigt: „In einer verkehrsberuhigten Zone sind Ampeln, Zebra- und Radstreifen verboten.“

 

Durch diese „Gleichberechtigung“ wird der ÖPNV massiv ausgebremst. Ein Busfahrer muss ständig damit rechnen, dass ein Fußnger von rechts kommend auf die Straße tritt und damit Vorfahrt genießt. Derselbe ÖPNV, der sich gegen Busbuchten ausspricht und den Fahrkartenverkauf in Bussen mit dem Argument abschaffen will, dass beides zu Verzögerungen im Busfahrplan führt, stimmt ausgerechnet diesen Plänen zu?

 

Die Argumente der Anwohner und ortsansässigen Gewerbetreibenden für mehr Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr und Ausweichmöglichkeiten für die Stadtreinigung sind schwerlich von der Hand zu weisen. Durch die aktuellen Planungen werden sämtliche Verkehrsteilnehmer ausgebremst, die den Straßenraum nutzen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Dazu schlagen wir eine angemessene Anzahl an Haltebuchten für den Lieferverkehr vor, die in den Abendstunden (zwischen 18:00 und 8:00) auch den Anwohnern zur Verfügung stehen. Somit wollen wir einen Ausgleich für fließenden Verkehr bei gleichzeitigem Angebot an Parkplätzen für die arbeitende Bevölkerung schaffen.

 

Mittel- bis langfristig muss in den Gebieten zwischen Saseler Chaussee und S-Poppenbüttel aber mehr Raum für Stellplätze geschaffen werden. Dafür fehlt im öffentlichen Raum eindeutig der Platz. Dennoch geht auch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) davon aus, dass der angestrebte Anteil von 20 Prozent Kraftverkehr in den Stadtrandlagen bis 2030 nicht erreicht werden kann (Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Seite 6 Modal-Split-Ziel Szenarienbetrachtung MIV 2030). Die BVM geht in ihrer Vorhersage davon aus, dass der MIV in diesem Gebiet weiterhin 35-50 Prozent betragen wird. Also wird sich der Kraftverkehr im Vergleich zu heute nur wenig pro Kopf verringern. Gleichzeitig steigt aber heute bereits die Einwohnerdichte in Sasel, wie sich unschwer an der aktuellen Bautätigkeit erkennen lässt. Zudem ist die Saseler Chaussee eine der Magistralen genannten Hauptverkehrsadern Hamburgs, an denen von Seiten der Stadt Hamburg eine verdichtete Bebauung gewünscht ja gefördert wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die geplanten Maßnahmen im Zuge des Ausbaus der Veloroute 5 Abschnitt 6.2 insbesondere des Ausbaus der Straße Frahmredder zwischen Stormarnplatz und Saseler Chaussee sofort zu stoppen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, sich mit der Stadtverwaltung Köln zur Planung, Umsetzung und Kritik an der verkehrsberuhigten Zone (Tempo 20) in der Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld zu befassen1) und die Erkenntnisse aus diesem Dialog in eine Überarbeitung der o.g. Straßenplanungen einfließen zu lassen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine ausreichende Anzahl von Parkständen für den Lieferverkehr und die Stadtreinigung entlang des Abschnitts 2 der aktuellen Planungen in einen überarbeiteten Plan einzubringen, um den fließenden Verkehr (ÖPNV, Pkw und Radverkehr) nicht unnötig zu behindern.

 

  1. Die überarbeiteten Pläne in einer ortsnah durchzuführenden Dialogveranstaltung mit den persönlich geladenen Anwohnern, ortsansässigen Gewerbetriebenden und Vertretern der Bezirkspolitik vorzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bei künftigen Bauanträgen für Wohn- und Gewerbetriebe dem Beispiel Ahrensburgs zu folgen2) und einen Stellplatzschüssel von 2,0 in diesem Abschnitt der Straße Frahmredder und anliegenden Straßen anzuordnen, wie es für ein Mittelzentrum am Hamburger Stadtrand sinnvoll ist.

 

  1. Die Verwaltung wird dazu gebeten die entsprechenden Bebauungspläne Baustufenplan Sasel, Baustufenplan Poppenbüttel und Sasel 1 entsprechend anzupassen.

 

 

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