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Aus 7 Jahren "Sanierung kommunaler Einrichtungen" lernen Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2

Sachverhalt

In den letzten 7 Jahren hat sich der Bezirk erfolgreich auf eine Reihe von Projekten für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SKE) beworben. Dazu gehören unter anderem ein Vereins- und Stadtteiltreff für den SC Eilbek, das Sportforum des Walddörfer SV und ein lehrschwimmorientiertes Becken in Farmsen.

Mit dem aktuellen Förderaufruf ist das Programm SKE nun in ein neues Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) umgewandelt worden. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um aus den Projekten der letzten Jahre und den zugehörigen Antragsverfahren Erkenntnisse zu ziehen und diese für die weitere Entwicklung der Förderprogramme mit auf den Weg zu geben. Insbesondere haben sich die folgenden Punkte ergeben:

1.Personalressource:r die Bearbeitung der umfangreichen Antragsverfahren und der Begleitung der laufenden Projekte bedarf es zukünftig einer Begleitung durch eine eigene Personalressource im Bezirk.

2.Realisierungsträger: Der mehrjährige Projektverlauf und die hohen Anforderungen an das Antragsverfahren stellen für Vereine eine große Herausforderung dar, die Begleitung durch städtische Realisierungsträger ist daher wünschenswert.

3.rokratieabbau: Bereits für die Antragstellung sind hohe Voraussetzungen zu erfüllen, dazu kommen zum Teil im laufenden Verfahren Änderungen der Dokumentationspflichten. Dies führt zu langen Bearbeitungszeiten und Verzögerungen in der Umsetzung.

4.Anerkennung von Preissteigerungen sowie Projektsteuerungskosten: Im Gegensatz zur Stadt Hamburg sind in den Antragsverfahren des Bundes keine Preissteigerungen eingepreist und daher nicht zuwendungsfähig. Ebenso können keine Projektsteuerungskosten gefördert werden. Dies erhöht den Zuschussbedarf durch Stadt und Bezirk. Eine Förderfähigkeit wäre daher wünschenswert.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Projekte im Rahmen der Bundesförderprogramme bevorzugt mit städtischen Realisierungsträgern umzusetzen.
  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Bezirksamt für zukünftige Bewerbungen bei Bundesförderprogrammen Ressourcen für eine interne Projektsteuerung zur Verfügung zu stellen.
  1. Die zuständige Fachbehörde wird darüber hinaus gebeten, sich dafür einzusetzen, dass
  1. die Anforderungen an das Antragsverfahren und die damit verbundenen Dokumentationspflichten zukünftig vereinfacht werden. Eine Option könnte eine Übertragung der Fördergelder an die Länder/Kommunen darstellen;
  2. bei zukünftigen Förderaufrufen Preissteigerungen und Kostenvarianzen wie im Rahmen des „Kostenstabilen Bauens“ anerkannt werden sowie Projektsteuerungskosten übernommen werden können;
  3. die Bezirke jeweils mit der erforderlichen Ko-Finanzierung ausgestattet werden;
  4. die Bezirke kontinuierlich über aktuelle Programme und Anforderungen informiert werden.
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