Aufteilung Quartiersfonds konsumtiv 2019
Mit Schreiben vom 20.03.2019 hat die Finanzbehörde Amt 6 den Bezirksämtern die diesjährige Aufteilung der Mittel aus dem Quartiersfonds für 2019 mitgeteilt.
Im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2019/2020 wurde der Quartiersfonds Bezirke auf 7 Mio. Euro aufgestockt und wird bei Bedarf auf Antrag im Rahmen der Bewirtschaftung um weitere 3 Mio. Euro erhöht.
Die Basismittel i. H. v. 7 Mio. Euro werden zu gleichen Teilen auf die Bezirksämter verteilt. Die Ermächtigungen für 2019 wurden bereits in die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen.
Die antragsbezogenen QF-Mittel i. H. v. 3 Mio. Euro stehen den Bezirksämtern nach Einwohnerwert zur Verfügung, wenn die Basismittel (einschließlich evtl. Ermächtigungsüberträge) verbraucht sind und der Bedarf über die zusätzlichen Mittel nachgewiesen wird.
Die Aufteilung auf die Bezirksämter sieht wie folgt aus:
Bezirksamt |
Basismittel |
Einwohner |
Einwohner in % |
Antragsbezogener Anteil QF Einwohnerwertung |
Verfügungsrahmen pro Jahr (2019/2020) in Euro |
Hamburg-Mitte |
1.000.000,00 |
302.667 |
16,09 |
482.723 |
1.482.723,26 |
Altona |
1.000.000,00 |
273.203 |
14,52 |
435.731 |
1.435.731,16 |
Eimsbüttel |
1.000.000,00 |
263.710 |
14,02 |
420.591 |
1.420.590,78 |
Hamburg-Nord |
1.000.000,00 |
311.182 |
16,54 |
496.304 |
1.496.303,82 |
Wandsbek |
1.000.000,00 |
435.235 |
23,14 |
694.156 |
1.694.155,81 |
Bergedorf |
1.000.000,00 |
129.111 |
6,86 |
205.919 |
1.205.918,99 |
Harburg |
1.000.000,00 |
165.889 |
8,82 |
264.576 |
1.264.576,18 |
Gesamt |
7.000.000,00 |
1.880.997 |
100,00 |
3.000.000,00 |
10.000.000,00 |
Quelle „Einwohner“: Bericht des Statistikamtes Nord (Statistischer Bericht A I/S – j 17 HH, Auszählung aus dem Melderegister 31.12.2017) (aktuellster öffentlich zugänglicher Stand)
Analog zu den Vorjahren ist es auch für das diesjährige Antragsverfahren notwendig, dass zunächst die Basismittel einschließlich Ermächtigungsüberträge vollständig und verbindlich einer Verwendung zugeführt wurden. Zum Nachweis stellen die Bezirksämter FB 6 eine Übersicht über die beschlossenen Maßnahmen zur Verfügung und weisen ihren Bedarf an den antragsbezogenen QF-Mitteln (ebenfalls über eine Auflistung) nach.
Die Beschlüsse zum antragsbezogenen QF gelten daher bis zur Übertragung durch FB 6 als Vorbehaltsbeschlüsse, die mit dem Zusatz versehen werden „… sofern die FB die Mittel zur Verfügung stellt“.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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