20-2485.1

Aufstockung der Mittel für bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe für die Lawaetz-Stiftung Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Ausschuss für Soziales und Bildung hat am 21.3.2016 über die Beschlussvorlage Drs.Nr. 20-2485 wie folgt beschlossen:

    1. Einstimmig: Die Mittel von 191.000,- € werden der Lawaetz-Stiftung zugewendet.
    2. Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion gegen die Stimmen der CDU- und Linke-Fraktion bei Enthaltung der LFG: Von den 191.000,-€ werden der Lawaetz-Stiftung 10%r Koordination, Projektberatung und abwicklung ausgezahlt.
     

 

Aus der Mehrbedarfsdrucksache 21/ 1354 stehen dem Bezirk Wandsbek für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge vorerst ca. 191.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag umfasst etwa neunzig Prozent der Wandsbek zustehenden Mittel. Vorläufig ist der Betrag, weil mit Stichtag 30. April 2016 die Anzahl der auf die Bezirke verteilten Flüchtlinge zur Berechnungsgrundlage hinzugenommen wird.

 

Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Ausschuss für Soziales und Bildung beschlossen, dass zunächst 100.000 € an die Lawaetz-Stiftung zugewendet werden, um sowohl im „vereinfachten Verfahren“ Beträge unter 700 € zu vergeben als auch Beträge, die darüber hinausgehen und die nach Beschluss von ASB und BV über die Lawaetz-Stiftung an Projekte vergeben werden.

Die Lawaetz-Stiftung, die zehn Prozent der Zuwendungssumme für Koordination, Projetberatung und abwicklung erhält, hat der Verwaltung mitgeteilt, dass esr ihre Personalplanung erheblich einfacher wäre, im Falle einer Erhöhung der Mittel frühzeitig einen neuen Zuwendungsbescheid mit der erhöhten Summe zu bekommen.

 

Da sich bereits jetzt abzeichnet, dass deutlich mehr als 90.000 € Projektmittel verteilt werden der Betrag dürfte Mitte 2016 aufgebraucht sein -, wird gebeten, den (vorläufigen) Gesamtbetrag in Höhe von 191.000 € der Lawaetz-Stiftung zuzuwenden.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

keine