Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau - Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad und Anpassung inkl. RHB Kleine Anfrage vom 13.01.2025
Mit der Drucksache 20-2335 (Antwort des Bezirksamtes vom 15.02.2016) wurden die Fragen für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt beantwortet.
Die Öffnung der Stellau wurde bereits 2006 finanziert (siehe Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 115 vom 24.Januar 2006 (HmbGVBl. S. 13))
Am 15.02.2016 teilt das Bezirksamt mit:
„Mehrere Faktoren führten zur Verzögerung der Planung, die in 2016 weitergeführt werden“
Im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2024 wird nun wieder auf eine Verzögerung hingewiesen:
„Projektziel: Bau (von B‐Plan Ra 134 abhängig)
Projektstand: Ausführungsplanung“
Am 30.05.2024 erfolgte der Beschluss der Bezirksversammlung zur Feststellung mit Drucksache 21-8061.1 „Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 - Rahlstedter Feldmark - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses“
Die Stellau (Flurstücke 1310, 1394) ist auch Bestandteil der Bebauungspläne Rahlstedt 131 und Rahlstedt 134. Hier werden insbesondere die Flächen östlich des ehemaligen Freibades bis zum Kösterrodenweg und der Landesgrenze genannt: u.a. Fläche für die Wasserwirtschaft, gesetzlich geschütztes Biotop (linienhaft).
Die festgelegten Flächen in den Bebauungsplänen Rahlstedt 131 nördlich der Stellau und im Bebauungsplan Rahlstedt 134 nördlich und südlich der Stellau sind zurzeit u.a. gekennzeichnet durch den Auwaldbereich, dem defekten Stauwehr, der baufällige Brücke usw.
Leider wurde auch vermehrt festgestellt, dass das Flussbett der Stellau in diesen Bereichen versandet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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