Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau - Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad und Anpassung inkl. RHB II Kleine Anfrage vom 03.02.2025
Durch die Antworten des Bezirksamtes vom 23.01.2025, Drucksache 22-0868 haben sich weitere Fragen für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt ergeben.
Wer für die Verbesserung des aktuellen Zustandes am Flussbett der Stellau und dem Auwald (Biotop) verantwortlich? beantwortet das Bezirksamt in der Drucksache 22-0868 wie folgt:
„Das Bezirksamt Wandsbek im Bereich des Grundstückeigentums der Gewässerparzelle.
Der jeweilige Grundstückeigentümer für die gesetzlich geschützten Biotope.“
Die Recherche der einzelnen Flurstücke, östlich des ehemaligen Freibades bis zum Kösterrodenweg und der Landesgrenze hat ergeben, dass die Freie und Hansestadt Hamburg überwiegend Grundstückseigentümer an der Stellau (Flurstücke 1310 und 1394 Verwaltungsvermögen - Gewässer (080)) ist:
und für die Flurstücke nördlich der Stellau:
2296 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).
2297 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).
1338
1337
und für die Flurstücke südlich der Stellau:
5820 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080)
5001 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
5342 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
2430
2432 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
2433-2439
5713 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
In der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) wird die Beschaffenheit der Stellau sehr gut beschrieben: „Entsprechend der geologischen Situation und der Reliefeigenart ist die Oberflächenentwässerung der Landschaft zur Stellau ausgerichtet. Sie fließt infolge der Topografie von Ost nach West,
d.h. von der Landschaft in Richtung Stadt und mündet im Siedlungsbereich von Rahlstedt in die Wandse, die ihrerseits in die Alster mündet.
Die Stellau ist gemäß der bundesweiten Typisierung der Länderarbeits-gemeinschaft Wasser (LAWA) dem Fließgewässertyp 16 „Kiesgeprägter Tieflandbach“ zuzuordnen. Von der Landesgrenze flussabwärts verläuft das Gewässer mäandrierend im angrenzenden Auwald und ist in Bezug auf das Umfeld und das Ufer als naturnah zu beschreiben. Durch das im Hauptlauf
liegende Rückhaltebecken sind jedoch auch in diesem Abschnitt rückgestaute Bereiche vorzufinden. Im Unterlauf der Verrohrung (Straße Wiesenredder) ist aufgrund des Nutzungsdrucks durch die angrenzende Wohnbebauung der Gewässerverlauf stark begradigt und tief eingeschnitten. Der Auenbereich steht dem Gewässer hier nicht mehr zur Verfügung und auch ein Gewässerrandstreifen ist nur in einigen Bereich vorhanden, was sich negativ auf die Fließdynamik und die Ausbildung wertgebender Strukturen auswirkt. Gleit- und Prallhänge sind teilweise auch in diesem Bereich zu finden. Neben dem beschriebenen Rückhaltebecken und der Verrohrung am ehemaligen Freibad wird die ökologische Durchgängigkeit durch einen Sohlabsturz unterbunden. Das Gewässer hat längere trockenfallende Abschnitte. Die Anlage zur Regenrück-
haltung wird zurzeit unter dem Aspekt naturnäherer Ausgestaltung überplant. Die Entrohrung der Stellau im Bereich des ehemaligen Freibads Wiesenredder wird im Rahmen eines anderen Bebauungsplanverfahrens (Ra135) verfolgt.“
Die Flächen für die Wasserwirtschaft (Flurstücke 1310, 1394, 2997 5342) sind im
Bebauungsplan Rahlstedt 134 - (2 Blätter) Blatt 1 dokumentiert.
Weiter werden in der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) die Auwald Flächen im Bereich der Stellau beschrieben.
„Der wertvolle Erlen- und Eschen-Auwald mit dem Bach und den angrenzenden naturnahen Flächen stellt einen sehr bedeutsamen Teil im Biotopverbund dar, indem er die Flächen des Wehlbrookwaldes mit der Rahlstedter Feldmark verbindet.“
Das Flurstück 2430 und das Flurstück 5713 sollen optimal zu einem Wald entwickeln werden.
„Eine Teilfläche (Teilstück von Flurstück 2430) befindet sich im Privatbesitz und wird gärtnerisch genutzt. Sie sollte möglichst von der FHH angekauft werden, um sie optimal zu einem Wald entwickeln und den bestehenden Waldflächen zuschlagen zu können. Eine Fläche an der Landesgrenze (Teilstück von Flurstück 5713), die derzeit noch als Grünland genutzt wird, ist ebenfalls als Wald festgesetzt, um hier eine Verbindung zwischen den Auwaldflächen der Stellau
und den südlich angrenzenden Waldflächen im Bereich der Kleingewässerbiotope herzustellen.“
Auch die bereits am 29.09.2020 vorgelegten Unterlagen zur Drucksache 21-2044 belegen, in der Präsentation durch Bilder, den schlechten Zustand vom Flussbett der Stellau und dem Auwald.
Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.