22-0985

Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau - Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad und Anpassung inkl. RHB II Kleine Anfrage vom 03.02.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Durch die Antworten des Bezirksamtes vom 23.01.2025, Drucksache 22-0868 haben sich weitere Fragen für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt ergeben.

Wer für die Verbesserung des aktuellen Zustandes am Flussbett der Stellau und dem Auwald (Biotop) verantwortlich? beantwortet das Bezirksamt in der Drucksache 22-0868 wie folgt:

Das Bezirksamt Wandsbek im Bereich des Grundstückeigentums der Gewässerparzelle.

Der jeweilige Grundstückeigentümer r die gesetzlich geschützten Biotope.“

Die Recherche der einzelnen Flurstücke, östlich des ehemaligen Freibades bis zum Kösterrodenweg und der Landesgrenze hat ergeben, dass die Freie und Hansestadt Hamburg überwiegend Grundstückseigentümer an der Stellau (Flurstücke 1310 und 1394 Verwaltungsvermögen - Gewässer (080)) ist:

und für die Flurstücke nördlich der Stellau:

2296 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).

2297 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).

1338

1337

und für die Flurstücke südlich der Stellau:

5820 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080)

5001 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)

5342 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)

2430

2432 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)

2433-2439

5713 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)

In der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) wird die Beschaffenheit der Stellau sehr gut beschrieben: „Entsprechend der geologischen Situation und der Reliefeigenart ist die Oberflächenentwässerung der Landschaft zur Stellau ausgerichtet. Sie fließt infolge der Topografie von Ost nach West,

d.h. von der Landschaft in Richtung Stadt und mündet im Siedlungsbereich von Rahlstedt in die Wandse, die ihrerseits in die Alster mündet.

Die Stellau ist gemäß der bundesweiten Typisierung der Länderarbeits-gemeinschaft Wasser (LAWA) dem Fließgewässertyp 16 „Kiesgeprägter Tieflandbach“ zuzuordnen. Von der Landesgrenze flussabwärts verläuft das Gewässer mäandrierend im angrenzenden Auwald und ist in Bezug auf das Umfeld und das Ufer als naturnah zu beschreiben. Durch das im Hauptlauf

liegende Rückhaltebecken sind jedoch auch in diesem Abschnitt rückgestaute Bereiche vorzufinden. Im Unterlauf der Verrohrung (Straße Wiesenredder) ist aufgrund des Nutzungsdrucks durch die angrenzende Wohnbebauung der Gewässerverlauf stark begradigt und tief eingeschnitten. Der Auenbereich steht dem Gewässer hier nicht mehr zur Verfügung und auch ein Gewässerrandstreifen ist nur in einigen Bereich vorhanden, was sich negativ auf die Fließdynamik und die Ausbildung wertgebender Strukturen auswirkt. Gleit- und Prallhänge sind teilweise auch in diesem Bereich zu finden. Neben dem beschriebenen Rückhaltebecken und der Verrohrung am ehemaligen Freibad wird die ökologische Durchgängigkeit durch einen Sohlabsturz unterbunden. Das Gewässer hat längere trockenfallende Abschnitte. Die Anlage zur Regenrück-

haltung wird zurzeit unter dem Aspekt naturnäherer Ausgestaltung überplant. Die Entrohrung der Stellau im Bereich des ehemaligen Freibads Wiesenredder wird im Rahmen eines anderen Bebauungsplanverfahrens (Ra135) verfolgt.“

Die Flächen für die Wasserwirtschaft (Flurstücke 1310, 1394, 2997 5342) sind im

Bebauungsplan Rahlstedt 134 - (2 Blätter) Blatt 1 dokumentiert.

Weiter werden in der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) die Auwald Flächen im Bereich der Stellau beschrieben.

Der wertvolle Erlen- und Eschen-Auwald mit dem Bach und den angrenzenden naturnahen Flächen stellt einen sehr bedeutsamen Teil im Biotopverbund dar, indem er die Flächen des Wehlbrookwaldes mit der Rahlstedter Feldmark verbindet.“

Das Flurstück 2430 und das Flurstück 5713 sollen optimal zu einem Wald entwickeln werden.

Eine Teilfläche (Teilstück von Flurstück 2430) befindet sich im Privatbesitz und wird gärtnerisch genutzt. Sie sollte möglichst von der FHH angekauft werden, um sie optimal zu einem Wald entwickeln und den bestehenden Waldflächen zuschlagen zu können. Eine Fläche an der Landesgrenze (Teilstück von Flurstück 5713), die derzeit noch als Grünland genutzt wird, ist ebenfalls als Wald festgesetzt, um hier eine Verbindung zwischen den Auwaldflächen der Stellau

und den südlich angrenzenden Waldflächen im Bereich der Kleingewässerbiotope herzustellen.“

Auch die bereits am 29.09.2020 vorgelegten Unterlagen zur Drucksache 21-2044 belegen, in der Präsentation durch Bilder, den schlechten Zustand vom Flussbett der Stellau und dem Auwald.

Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Werden die Flurstücke mit der Kennzeichnung „Verwaltungsvermögen Sonstiges (080)“ im Rahmen des Grundstückeigentums vom Bezirksamt Wandsbek verantwortlich betreut und werden die Verbesserungen des aktuellen Zustandes an dem Auwald (Biotop) vom Bezirksamt Wandsbek zukünftig durchgeführt?
  1. Wenn ja, in welcher Form?
  1. Wenn nein, welche Behörde oder Landesbetrieb ist Grundstückseigentümer und verantwortlich?
  1. Wer ist Grundstückseigentümer (FHH) für die Flurstücke mit der Bezeichnung „AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)“?
  1. Wurden bei der Begehung der Stellau im Herbst 2024 im Flurstück 1310 festgestellt, dass das Gewässer längere trockenfallende Abschnitte hat und kann der Zustand der Stellau bestätigt werden, wie er in der Drucksache 21-2044 (Bilder in der Präsentation) dokumentiert wurde?
  1. Wurden außer der Begehung des Flurstückes 1394 im Oktober 2024 durch eine beauftragte Firma zur Baumkontrolle weitere Begehungen durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt und in welchem Abstand erfolgen die regelmäßigen Begehungen der Stellau?
  1. Welche Pflegemaßnahmen an den Bäumen wurden bei Begehung des Flurstückes 1394 im Oktober 2024 durch die beauftragte Firma zur Baumkontrolle festgestellt und wurden die einzelnen Bäume kartiert?
  1. Wann erfolgte die Baumkontrolle für das Flurstück 1310 und wurden die Bäume kartiert?
  1. Wurden bei der Baumkontrolle (Flurstück 1310 und 1394) auch die wertvollen Erlen und Eschen am Bach und in den angrenzenden naturnahen Auwald Flächen, die einen sehr bedeutsamen Teil im Biotopverbund darstellen, kartiert?
  1. Wenn ja, in welcher Form?
  1. Wenn nein, wann werden die wertvollen Erlen und Eschen am Bach und in den Auwald Flächen kartiert?
  1. Wann erfolgt die Aufnahme der Maßnahmen für die Stellau, die im Bebauungsplan Rahlstedt 134 beschrieben sind, in das zukünftige Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft und ist hierfür ein Beschluss der Bezirksversammlung erforderlich?
  1. Werden die Maßnahmen für die Auwald Flächen, die im Bebauungsplan Rahlstedt 134 beschrieben sind, auch in das zukünftige Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft aufgenommen oder ist hierfür ein anderer Fachbereich im Bezirksamt Wandsbek zuständig?
  1. Wenn ja, anderer Fachbereich bitte benennen?
  1. Wer ist für die Brücke (siehe geo-online) über dem Flurstück 1310 (Verbindungsweg Wiesenredder, Kleingartenverein 590 der Gartengemeinschaft Bachstücken e.V. von 1977 zur Straße Falenbek) zuständig?
  1. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Brückenkonstruktion (Brücke, Steg, oder Mauerwerk)?
  1. Welche Maßnahmen an der Stellau westlich Kösterrodenweg wurden im Rahmen der „Großen Heide nicht umgesetzt, aufgrund der Komplexität der vorliegenden Gegebenheiten?
  1. Werden die Maßnahmen an der Stellau westlich Kösterrodenweg, aufgrund der Komplexität der vorliegenden Gegebenheiten zukünftig in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft aufgenommen?
  1. Wenn ja, in welcher Form
  1. Wenn nein, warum nicht?
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedt

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