20-6737

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2019 - Vorschlag der Verwaltung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2019 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.

Im vergangenen Jahr wurden vier Bebauungsplanverfahren (Bramfeld 71, Bramfeld 72, Hummelsbüttel 30, Rahlstedt 134) eingeleitet. Darüber hinaus wurde das zuvor ruhende Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 erneut eingeleitet und es wurde das Verfahren zur Aufstellung einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung in Rahlstedt begonnen. Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weitgehend gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2). Auch die Begleitung von Bebauungsplanverfahren der BSW zur Sicherung von Pflegeheimen und zur Umstellung alten Planrechts (besonders geschützte Wohngebiete) bindet in gewissem Umfang Kapazitäten im Fachamt.

Inhaltlich wurde und wird in der Bebauungsplanung dem Wohnungsbau weiterhin Vorrang eingeräumt. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Insbesondere zu den Verfahren der B.1-Liste wird die Verwaltung in der Sitzung ausführen. Es wird eine hohe Anzahl neuer Verfahren vorgeschlagen, die absehbar nicht alle in 2019 zur Einleitung geführt werden können. Gleichwohl kann eine Aufnahme dieser Verfahren in die B.1-Liste die Voraussetzungen schaffen, eine mögliche Verfahrenseinleitung auf verlässlicher Grundlage vorzubereiten und bei entsprechender Projektreife zu gegebener Zeit vorzunehmen.

Die tatsächliche Einleitung der Verfahren hängt von Voraussetzungen und Bedingungen ab, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahren hängt der mögliche Fortschritt u.a. entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2019 zuzustimmen.

Anhänge

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2019 (Entwurf)

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