20-3682

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2017 - Vorschlag der Verwaltung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2017 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.

 

Im vergangenen Jahr wurden fünf Bebauungsplanverfahren (Hummelsbüttel 28, Poppenbüttel 44, Rahlstedt 131, Volksdorf 46 und Wandsbek 82) eingeleitet. Im Falle des vorgesehenen Verfahren Duvenstedt 18 (Lohe/Tangstedter Weg) wird eine zeitnahe Einleitung angestrebt. Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weitgehend gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2).

 

Inhaltlich wurde in der Bebauungsplanung weiterhin dem Wohnungsbau Vorrang eingeräumt. Auch weiterhin liegt der Schwerpunkt auf der Ermöglichung von Wohnungsbau, insbesondere auch vor dem Hintergrund des hohen Wohnraumbedarfs für Flüchtlinge. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Die relativ hohe Zahl der aufgeführten Verfahren kann dazu führen, dass nicht jedes Verfahren mit gleicher Priorität verfolgt werden kann. Angesichts der Personalsituation wird auch in Zukunft eine konsequente Prioritätensetzung hinsichtlich des Einsatzes knapper Planungskapazitäten erforderlich sein. Insbesondere zu den Verfahren der B.1-Liste wird die Verwaltung in der Sitzung ausführen.

 

Hervorzuheben ist weiterhin, dass die tatsächliche Einleitung und Entwicklung der Verfahren z.T. von Voraussetzungen und Bedingungen abhängig ist, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können; insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahren hängt der mögliche Fortschritt entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.

 

Im beiliegenden Entwurf wurde das Verfahren „Wandsbek/Von-Bargen-Straße“ aus der B.2-Liste (Nachrücker einzuleitender Pläne) gestrichen, da sich das Potenzial durch das zur Einleitung vorgesehene Verfahren „Am Neumarkt“ (vgl. B.1-Liste) konkretisiert hat. Aus der C-Liste (Warteliste) wurden die Verfahren Bergstedt/Plaggenkamp und Bramfeld/Bramfelder Markt gestrichen, da in näherer Zukunft keine Realisierungsmöglichkeiten gesehen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

-          dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2017 zuzustimmen.

 

Anhänge

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2017 (Entwurf)