20-2011.1

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2016 - Vorschlag der Verwaltung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich Beschlussvorlage (Drs. 20-2011) im Planungsausschuss am 01.12.2015 vertagt und von der Verwaltung wie folgt überarbeitet:

  • Einarbeitung des Beschlusses vom 01.12.2015 (Drs. 20-2028) einschließlich erörterter Überführung des bisherigen Vorschlages B.1 Nr. 8 (Wandsbek, Ahrensburger Straße/Holstenhofweg in die B.2-Liste
  • Redaktionelle Ergänzungen
    • Datum der Bekanntmachung Bramfeld 67
    • Ergänzung von Rahlstedt 127, ergänzendes Verfahren in der A.1-Liste

 

Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2016 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.

 

Im vergangenen Jahr wurden zwei Bebauungsplanverfahren (Poppenbüttel 43 und Wohldorf-Ohlstedt 19) sowie ein Verfahren zur Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung eingeleitet. Durch die in 2015 neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weitgehend gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden. Die entsprechenden Verfahren sind in einer Liste erstmalig aufgeführt.

 

Inhaltlich wurde in der Bebauungsplanung weiterhin dem Wohnungsbau Vorrang eingeräumt. Auch weiterhin liegt der Schwerpunkt auf der Ermöglichung von Wohnungsbau, insbesondere auch vor dem Hintergrund des hohen Wohnraumbedarfs für Flüchtlinge. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Die hohe Zahl der aufgeführten Verfahren kann dazu führen, dass nicht jedes Verfahren mit gleicher Priorität verfolgt werden kann. Angesichts der Personalsituation wird auch in Zukunft eine konsequente Prioritätensetzung hinsichtlich des Einsatzes knapper Planungskapazitäten erforderlich sein. 

 

Hervorzuheben ist weiterhin, dass die tatsächliche Einleitung und Entwicklung der Verfahren z.T. von Voraussetzungen und Bedingungen abhängig ist, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Daher können sich Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2016 zuzustimmen.

 

Anhänge

 

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2016 (überarbeiteter Entwurf)