Arbeit vor Ort wertschätzen - Rahmenzuweisungen zum nächsten Haushaltsplan anpassen und Bezirke arbeitsfähig machen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN
Die Bezirke sind in der Hamburger Verwaltung für die meisten Dienstleistungen für den Bürger und den direkten Kontakt verantwortlich. Nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen führen unmittelbar zu Einschränkungen dieser Leistungen und zu einer teilweise sehr hohen Arbeitsbelastung einiger Mitarbeiter. Gleichsam sind die Bezirke in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen. Zum einen weil konkrete Ausgestaltung dieses Wachstums unmittelbar zu einem erhöhten Planungsaufwand in vielen Fachämtern führt. Und zum anderen dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch die vielen vertraglichen Verpflichtungen mit den Fachbehörden wie der Vertrag für Hamburg und das Bündnis für den Radverkehr binden sehr viel Personal.
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der Personalreduzierung hingewiesen.
Ende des Jahres wird der Senat den Eckwertebeschluss für das Aufstellungsverfahren Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2021 und 2022 fassen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirks endlich zu berücksichtigen. Leider wurden die in der Bezirksversammlung dazu gefassten Beschlüsse bisher nicht umgesetzt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
I. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 die Bezirke in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu stärken und ihre Mehrbedarfe und nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen auf alle Rahmenzuweisungen mit Zuwendungen (Transferkosten).
2. Auskömmliche Finanzierung der Jugendhilfe wie in Drs. 20/5866 beschrieben.
3. Stärkung der Stadtteilkultur durch Anhebung der Rahmenzuweisung, um diese erstens strukturell abzusichern sowie ihre Mehrbedarfe, die sich unter anderem aus Gebäudeinstandsetzungen ergeben, abdecken zu können und zweitens um auch neue Stadtteilkulturzentren in Stadtteilen zu ermöglichen, die bislang kein Angebot aufweisen können (wie z.B. Rahlstedt).
4. Hebung der Stellen von Fachkräften in Bereichen mit hoher Stellenvakanz wie Management des öffentlichen Raums und der Stadt- und Landschaftsplanung für in das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, mindestens aber auf das Niveau von Stellen gleicher Anforderungen der Fachbehörden, um die Attraktivität der Stellen zu steigern und eine Wiederbesetzung der Stellen möglich zu machen und die Bezirke in der Konkurrenz um gute Köpfe nicht schlechter als die Fachbehörden zu stellen.
5. Erhöhung der Rahmenzuweisungen für die Pflege des Stadtgrüns über die Übernahme der Pflegemaßnahmen im Rahmen der Sauberkeitsoffensive hinaus, damit neben der notwendigen Instandhaltung des Stadtgrüns auch ökologisch notwendige Maßnahmen wie die Schaffung und Erhaltung von Blühflächen langfristig abgesichert werden können.
6. Erhöhung und Verstetigung der Mittel für das Erhaltensmanagement Spielplätze, damit die Sanierungsanstrengungen der Bezirksversammlung weiter intensiviert werden kann
7. Strukturelle Ausfinanzierung der Personalkosten und Verstetigung der in den vergangenen Jahren im Rahmen des erheblichen Bevölkerungszuwachses geschaffenen Stellen in allen Dezernaten des Bezirkes, für die sich ein dauerhafter Bedarf erwiesen hat.
II. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss zu Bedarfen, die sich aus der Optima Drucksache ergeben (Drs. 20/5675). Auch die sich hieraus ergebenden Bedarfe für Mietmittel müssen bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 berücksichtigt und auf die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen übertragen werden.
III. Die Bezirksversammlung begrüßt die Bemühungen des Senats, Bedarfe in den Bereichen Stadtteilkultur, Sport etc. welche aufgrund notwendiger Gebäudesanierungen oder ähnlichem entstehen, über den investiven Quartiersfonds aufzufangen (wie z.B. Begegnungsstätte Bergstedt), so dass diese nicht auf die bezirklichen Rahmenzuweisungen durchschlagen. Dennoch sollte die Bezirksversammlung grundsätzlich an der Entscheidung über die Mittel des investiven Quartiersfonds beteiligt werden. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 ein geeignetes Prozedere einzuführen, welches die Beteiligung der bezirklichen Gremien bei der Vergabe des investiven Quartierfonds sicherstellt. Dabei soll insbesondere ein klarer Weg der Antragsstellung über die Bezirksversammlung eingeführt werden.
IV. Der Senat wird gebeten, die Schlüsselungen der Rahmenzuweisungen zu evaluieren und in einem transparenten Verfahren in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern neu erarbeiten. Hierbei sind Faktoren wie z.B. die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der prozentuale Anteil z.B. an Grün- oder Verkehrsflächen im Vergleich stärker als bislang zu berücksichtigen. Die Schlüssel sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
V. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen.
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