Arbeit vor Ort wertschätzen - Rahmenzuweisungen zum nächsten Haushaltsplan anpassen und Bezirke arbeitsfähig machen Debattenantrag der CDU-Fraktion
Die Bezirke sind in der Hamburger Verwaltung für die meisten Dienstleistungen für den Bürger und den direkten Kontakt verantwortlich. Nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen führen unmittelbar zu Einschränkungen dieser Leistungen. Gleichsam sind sie in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen, weil dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch die vielen vertraglichen Verpflichtungen mit den Fachbehörden wie der Vertrag für Hamburg und das Bündnis für den Radverkehr binden sehr viel Personal.
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der Personalreduzierung hingewiesen.
Ende des Jahres wird der Senat den Eckwertebeschluss für das Aufstellungsverfahren Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2021 und 2022 fassen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen. Leider wurden die in der Bezirksversammlung dazu gefassten Beschlüsse bisher nicht umgesetzt.
I. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den Bezirk Wandsbek wieder in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben wahrnehmen zu können und folgende Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen:
II. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss zu Bedarfen, die sich aus der Opti
ma Drucksache ergeben (Drs. 20/5675). Auch die sich hieraus ergebenden Bedarfe für Mietmittel müssen bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 berücksichtigt und auf die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen übertragen werden.
III. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 den investiven Quartiersfonds, den bisher in alleiniger Entscheidung der Finanzsenator vergeben darf, auf die Bezirke und damit in die politischen Entscheidungsgremien zu übertragen, um so klare Regelungen und Prozedere hierzu einzuführen.
IV. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen
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