Arbeit der Bauprüfabteilungen Kleine Anfrage vom 23.08.2016
Die Situation der Bauprüfabteilungen im Bezirksamt Wandsbek war mehrmals Thema in der
Bezirksversammlung. Die Wohnungsbauoffensive führt in den damit befassten Dienststellen
des Bezirksamts zu einer weiter steigenden Arbeitsbelastung der MitarbeiterInnen.
Gleichzeitig wird die Arbeit der Bauprüfausschüsse der Bezirksversammlung erschwert.
Immer noch gibt es hohe Überlastungsanzeigen – ebenso werden Bauanträge nur
nachträglich in die zuständigen Bauprüfausschüsse eingebracht, da ansonsten
Genehmigungsfiktionen gedroht hätten. Es ist fraglich, ob das vorhandene Personal ausreicht,
um die nötige Arbeit leisten zu können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt (31.08.2016):
Halbjahr angeben) beim Bezirksamt Wandsbek gestellt?
2015: 1.607 Bauanträge (Hinweis: zuzüglich 382 Vorbescheidsanträge)
01.06.2016: 780 Bauanträge (Hinweis: zuzüglich 174 Vorbescheidsanträge)
Beratung bzw. Kenntnisnahme (Liste 5, 6 und 7) jeweils in den Jahren 2013 bis 2015
und 2016 (2016 nur 1.Hj.) vorgelegt wurden?
Diese Frage kann mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. (Es wäre eine händische Auswertung von ca. 500 Einzellisten erforderlich).
jeweils in den Jahren 2015 und 2016 (2016 nur 1. Halbjahr) eingeleitet und jeweils
erledigt?
2015: 175 eingeleitete Widerspruchsverfahren /
144 erledigte Widerspruchsverfahren
bis 30.6.2016:54 eingeleitete Widerspruchsverfahren /
67 erledigte Widerspruchsverfahren
Halbjahr) entschieden? Wie verteilen sich die Bescheide zugunsten des
Widersprechenden und zugunsten des Bezirksamtes?
2015: 134 beendete Widerspruchsverfahren zugunsten des Amtes /
10 beendete Widerspruchsverfahren zuungunsten des Amtes
Bis 30.6.2016: 62 beendete Widerspruchsverfahren zugunsten des Amtes /
5 beendete Widerspruchsverfahren zuungunsten des Amtes
den Gerichten anhängig und wie viel konnten abgeschlossen werden? In wie viel
Fällen wurde zugunsten des Bürgers entschieden?
2015:
2016:
eingereichten Bauanträgen jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (2016 nur1.
Halbjahr)? Bitte Quartalsweise und möglichst nach Regionen angeben.
Überschreitungen der 3-monatigen Genehmigungsfrist bei konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Antragseingang im angegebenen Kalenderjahr:
Fiktionseintritte bei vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, Antragseingang im angegebenen Kalenderjahr:
Eine statistische Erfassung der Vorhaben mit Fiktionseintritt erfolgt nicht. Diese Frage kann mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. (Für eine Beantwortung wären Recherchen in über 3000 Vorgängen erforderlich.)
Halbjahr) vor der Befassung durch den zuständigen Bauprüfausschuss beschieden und
aus welchen Gründen ist dies geschehen (beispielsweise drohende
Genehmigungsfiktion etc.)? Bitte Quartalsweise und möglichst nach Regionen
angeben.
Diese Frage kann mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. (Für eine Beantwortung wären Recherchen in über 3000 Vorgängen erforderlich.)
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.