Appelhoffweiher: Neuer Ölfilm Kleine Anfrage vom 19.02.2020
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 26.02.2020
Mit Drucksache 21-1120 teilt das Bezirksamt mit, dass weder der Einsatz noch der Grund des Einsatzes am Appelhoffweiher bekannt sei. Es bleibt zu hoffen, dass das Bezirksamt am Mittwoch über den Einsatz informiert worden ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Ist dem Bezirksamt Wandsbek bekannt, dass am 17.02.2020 ein Feuerwehr- sowie Polizeieinsatz am Appelhoffweiher war?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Am Mittwoch, den 19.02.2020 wurde das Bezirksamt vom Schadensmanagement der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) per E-Mail an die Leitung der Wasserwirtschaft über den Einsatz am vorausgegangen Wochenende (16.02.2020) informiert. Auf Nachfrage dort sowie bei der Wasserschutzpolizei ist ein weiterer Einsatz vom 17.02.2020 nicht bekannt.
Bezirksamt Wandsbek:
Darüber ist das Bezirksamt nicht informiert. Dessen ungeachtet ist bei kleineren Ereignissen und solange der Einsatz nicht an das Bezirksamt übergeben wird, eine Information im Nachgang ausreichend.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Grund des Einsatzes am 16.02.2020 wurde mit der Meldung bereits benannt und hat sich dem Bezirksamt auch aus dem Zusammenhang heraus erschlossen. Da ein Einsatz vom 17.02.2020 nicht bekannt ist, konnten dafür auch keine Gründe erfragt werden.
2.) Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Einsatz erfolgte?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, soweit es den Einsatz von 16.02.2020 betrifft.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Einsatz diente der Ölschadenbekämpfung. Über das Regenwassersiel erfolgte ein Eintrag von Öl, der sich über Schachtkontrollen bis zum Georg-Raloff-Ring zurückverfolgen ließ.
3.) Wie kam es zum erneuten Ölfilm?
Bezirksamt Wandsbek:
Über den unter 2a genannten Zusammenhang hinaus liegen dem Bezirksamt keine weiteren Erkenntnisse zur ursprünglichen Schadensquelle vor.
4.) Welche Behörde ist für das Gewässer „Appelhoffweiher“ zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Gemäß Zuständigkeitsanordnung auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft sind für die Aufgaben in Bezug auf die oberirdischen Gewässer einschließlich der Gewässeraufsicht die Bezirksämter zuständig. Infolge der Zuordnung in das Verwaltungsvermögen „Flächen der Bezirks-Gewässer“ ist das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abschnitt Wasserwirtschaft für den Appelhoffweiher zuständig.
Davon ausgenommen ist die erste Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen in Bezug auf alle Gewässer außerhalb der regelmäßigen täglichen Dienstzeit, für die gemäß der genannten Zuständigkeitsanordnung die Behörde für Umwelt und Energie zuständig ist. Dieser obliegt im vorliegenden Fall, da die Verschmutzung aus einer Fehleinleitung im Regenwassersiel herrührt, auch eine Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde im Abwasserrecht.
Darüber hinaus erfolgen Ermittlungen im Zusammenhang mit § 324 des Strafgesetzbuches (Gewässerverunreinigung) in Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Wasserschutzpolizei, Fachbereich Umweltdelikte.