Antwort der Finanzbehörde zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 24.09.25 - Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale Antrag der freien Träger im JHA Wandsbek, Drs. 22-2212
Letzte Beratung: 26.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 9.2
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat auf seiner Sitzung am 24.09.25 den Antrag 22-2212Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale
Antrag der freien Träger im JHA Wandsbek
abschließend beraten und dem geänderten Petitum einstimmig zugestimmt:
Folgend die Antwort der Finanzbehörde, welche an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 08.10.25 per Mail verschickt wurde:
„Die Finanzbehörde hat im Jahr 2022 die Nr. 4.4 der VV zu § 46 LHO aufgrund der Prüfung des Rechnungshofes 2021 angepasst. Im Ergebnis sollen sich die Bewilligungsstellen bei der Verwendung auf die Anwendung einer einheitlichen Pauschale pro Sachverhalt verständigen. Die konkrete Festlegung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale obliegt nicht der Finanzbehörde. Aufgrund der dezentralen Verantwortung legen die Bewilligungsbehörden diese Pauschale nach Maßgabe von Nr. 4.4 der VV zu § 46 LHO fest. Darüber hinaus gilt für die Bezirksämter das Einzelregelwerk 9 der Dienstanweisung zur Regelung der Zuwendungsgewährung der Hamburger Bezirksämter. Auf Seite 3 sind dort die Pauschalen je zuwendungsfähige Projektausgabe festgelegt. Zuständig für die Dienstanweisung ist das Bezirksamt Hamburg-Nord, das als Federführer im Bereich der Zuwendungen für die Bezirksämter fungiert.“
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat zurückgemeldet, dass die Bezirksämter den Beschluss des JHA Wandsbek zum Anlass nehmen, um die Verwaltungsgemeinkostenpauschale und die Regelungen dazu zu überprüfen. Dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kommen sie unaufgefordert auf den JHA Wandsbek zu.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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