22-2637

Antwort der Finanzbehörde zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 24.09.25 - Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale Antrag der freien Träger im JHA Wandsbek, Drs. 22-2212

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 26.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 9.2

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat auf seiner Sitzung am 24.09.25 den Antrag 22-2212Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale

Antrag der freien Träger im JHA Wandsbek

abschließend beraten und dem geänderten Petitum einstimmig zugestimmt:

  1. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet um Anpassung, der schon 2014 nicht auskömmlichen Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund der überproportional gestiegenen allgemeinen Kosten.
  2. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Sozialbehörde und Finanzbehörde, dies in den Zuweisungen in den Bezirken zu berücksichtigen und sich bei der hamburgischen Bürgerschaft für eine Anpassung der Haushaltspläne einzusetzen.
  3. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek bittet die Finanzbehörde, das Prüfungsergebnis zur Vereinheitlichung und Anpassung der Verwaltungsgemeinkosten, insbesondere vor dem Hintergrund des Berichts des Rechnungshofs vom 18. Februar 2021, Drucksache 22/3279, dem Jugendhilfeausschuss mitzuteilen.

Folgend die Antwort der Finanzbehörde, welche an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 08.10.25 per Mail verschickt wurde:

Die Finanzbehörde hat im Jahr 2022 die Nr. 4.4 der VV zu § 46 LHO aufgrund der Prüfung des Rechnungshofes 2021 angepasst. Im Ergebnis sollen sich die Bewilligungsstellen bei der Verwendung auf die Anwendung einer einheitlichen Pauschale pro Sachverhalt verständigen. Die konkrete Festlegung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale obliegt nicht der Finanzbehörde. Aufgrund der dezentralen Verantwortung legen die Bewilligungsbehörden diese Pauschale nach Maßgabe von Nr. 4.4 der VV zu § 46 LHO fest. Darüber hinaus gilt für die Bezirksämter das Einzelregelwerk 9 der Dienstanweisung zur Regelung der Zuwendungsgewährung der Hamburger Bezirksämter. Auf Seite 3 sind dort die Pauschalen je zuwendungsfähige Projektausgabe festgelegt. Zuständig für die Dienstanweisung ist das Bezirksamt Hamburg-Nord, das als Federführer im Bereich der Zuwendungen für die Bezirksämter fungiert.“

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat zurückgemeldet, dass die Bezirksämter den Beschluss des JHA Wandsbek zum Anlass nehmen, um die Verwaltungsgemeinkostenpauschale und die Regelungen dazu zu überprüfen. Dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kommen sie unaufgefordert auf den JHA Wandsbek zu.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.11.2025
Ö 9.2
Lokalisation Beta

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