21-5219

Antrag zur Prüfung einer Überfahrsperre im Bereich Bramfelder Chaussee/Anderheitsallee Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5007.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.06.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.5

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine Überfahrsperre sinnvoll und möglich ist oder andere Vorschläge inklusive der daraus entstehenden Kosten zu unterbreiten, die dasselbe Ziel zur Folge haben.
  2. Dem Ausschuss ist zur berichten.

 

 

Das Polizeikommissariat 36 (PK 36) nimmt wie folgt Stellung:

 

Das im Antrag dargestellte Verhalten von Verkehrsteilnehmern an der Einmündung Anderheitsallee/ Bramfelder Chaussee ist der Straßenverkehrsbehörde des PK 36 seit Längerem bekannt. Dieses ist auch an der Einmündung Seekamp/ Bramfelder Chaussee zu beobachten.

Die Örtlichkeit stellt keine Unfallhäufungsstelle dar. Unfälle mit verletzten Personen hinsichtlich des beschriebenen Fehlverhaltens haben sich in den letzten 10 Jahren nicht ereignet.

Es finden dort unregelmäßig stattfindende polizeiliche Überwachungen statt.

Zur Verhinderung des Fehlverhaltens kommen aus unserer Sicht nur massive bauliche Veränderungen in Betracht. Als Straßenbaulastträger ist der LSBG zuständig.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine Anlage/n      

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.