Antrag zur Prüfung einer Überfahrsperre im Bereich Bramfelder Chaussee/Anderheitsallee Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5007.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Polizeikommissariat 36 (PK 36) nimmt wie folgt Stellung:
Das im Antrag dargestellte Verhalten von Verkehrsteilnehmern an der Einmündung Anderheitsallee/ Bramfelder Chaussee ist der Straßenverkehrsbehörde des PK 36 seit Längerem bekannt. Dieses ist auch an der Einmündung Seekamp/ Bramfelder Chaussee zu beobachten.
Die Örtlichkeit stellt keine Unfallhäufungsstelle dar. Unfälle mit verletzten Personen hinsichtlich des beschriebenen Fehlverhaltens haben sich in den letzten 10 Jahren nicht ereignet.
Es finden dort unregelmäßig stattfindende polizeiliche Überwachungen statt.
Zur Verhinderung des Fehlverhaltens kommen aus unserer Sicht nur massive bauliche Veränderungen in Betracht. Als Straßenbaulastträger ist der LSBG zuständig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n