Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren
Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2020 eine Rückstellung von € 11.000 für Anträge auf Förderung von Projekten und einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung des AS am 18.11.2019).
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen offenen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde |
Ausflug für Senior*innen ins Freilichtmuseum Molfsee |
€ 2.250,00
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€ 1.000
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€ 1.250,00 |
Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde |
Ausflug für Senior*innen nach Fischerhude, Führung im Modersohn Museum |
€ 2.580,00 |
€ 1.500,00 |
€ 1.080,00 |
Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde |
Seniorenadventsfeier |
€ 1.260,00 |
€ 110,00 |
€ 1.150,00 |
Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde |
Tag des Ehrenamtes 2020 |
€ 500,00 |
€ 100,00 |
€ 400,00 |
Ev.-Luth. Kirche in Bramfeld und Steilshoop (Martin Luther King-/Oster-/Simeon- und Thomaskirche) |
Ausflug für Senior*innen nach Schleswig mit Stadtführung und Besuch des St. Petri-Dom |
€ 1.698,00 |
€ 960,00 |
€ 738,00 |
Ev.-Luth. Kirche in Bramfeld und Steilshoop (Martin Luther King-/Oster-/Simeon- und Thomaskirche) |
Ausflug für Senior*innen nach Tönning (mit Schifffahrt auf der Eider) |
€ 2.925,00 |
€ 960,00 |
€ 1.965,00 |
Gesamt |
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€ 11.213,00 |
€ 4.630,00 |
€ 6.583,00 |
Die Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit den Anträgen werden auch Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung gebeten.
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