21-0715

Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2020 eine Rückstellung von € 11.000 für Anträge auf Förderung von Projekten und einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung des AS am 18.11.2019).

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen offenen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgende Anträge sind eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde

Ausflug für Senior*innen ins Freilichtmuseum Molfsee

2.250,00

 

1.000

 

1.250,00

Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde

Ausflug für Senior*innen nach Fischerhude, Führung im Modersohn Museum

2.580,00

1.500,00

1.080,00

Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde

Seniorenadventsfeier

1.260,00

   110,00

1.150,00

Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde

Tag des Ehrenamtes 2020

   500,00

   100,00

    400,00

Ev.-Luth. Kirche in Bramfeld und Steilshoop (Martin Luther King-/Oster-/Simeon- und Thomaskirche)

Ausflug für Senior*innen nach Schleswig mit Stadtführung und Besuch des St. Petri-Dom

1.698,00

   960,00

   738,00

Ev.-Luth. Kirche in Bramfeld und Steilshoop (Martin Luther King-/Oster-/Simeon- und Thomaskirche)

Ausflug für Senior*innen nach Tönning (mit Schifffahrt auf der Eider)

2.925,00

    960,00

1.965,00

Gesamt

 

11.213,00

  4.630,00

6.583,00

 

 

Die Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit den Anträgen werden auch Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss)glich.

 

Um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung gebeten.