Anpassung des Bildungsplans Fachschule für Sozialpädagogik (FSP) an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4838)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):
Zu Ziffer 3:
Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Qualifizierungsniveaus gilt für alle Tagespflegepersonen eine tätigkeitsbegleitende Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 18 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren. Die zuständige Fachbehörde bietet ein umfassendes Fortbildungsprogramm für alle Hamburger Tagespflegepersonen an. U.a. fand in 2017 ein Kurs mit dem Thema „Willkommen in Deutschland – Kleine Flüchtlingskinder in der Kindertagespflege“ statt. Auch für 2018 sind entsprechende Kurse geplant. Darüber hinaus können Tagespflegepersonen, die die Hamburger Grundqualifizierung erfolgreich absolviert haben, und Tagesmütter und -väter mit einer pädagogischen Berufsausbildung, an Fortbildungsangeboten des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums teilnehmen. Die Kosten für die Teilnahme trägt die Fachbehörde.
Das aktuelle Programm ist im Internet unter www.hamburg.de/spfz abrufbar. Es beinhaltet eine Reihe von Veranstaltungen bspw. mit folgenden Titeln: ‚Geflüchtete Menschen in den Feldern der Sozialen Arbeit‘; ‚Einführung ins Aufenthaltsgesetz‘; ‚Junge Muslime zwischen Islam & Islamismus Ansätze der Präventionsarbeit zu salafistischen Einstellungen‘; ‚Hilfe nach Flucht und Vertreibung – Arbeit mit Flüchtlingsfamilien‘ sowie ‚Zur seelischen Situation junger Flüchtlinge in der Jugendhilfe‘.
Insofern steht den Hamburger Tagespflegepersonen ein vielfältiges Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das sie auf die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen vorbereitet.
Die jährliche durchgeführte Planung der von der Fachbehörde verantworteten Fortbildungspro-gramme für die Tagespflegepersonen und die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesein-richtungen berücksichtigt die in der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek erbetenen Fortbildungsmöglichkeiten für die Tagesmütter und Tagesväter.
Im Übrigen weist die BASFI darauf hin, dass die Stellungnahme zu dieser Beschlussempfehlung nur ausnahmsweise erfolgt. Die Voraussetzungen der in § 27 BezVG (1) S. 1 genannten Bedeutsamkeit für den Bezirk wird an keiner Stelle des Beschlusses dargelegt und der erforderliche Bezug der Angelegenheit für den Bezirk erschließt sich auch nicht per se.
Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):
Das Anliegen des Antrags hat eine rein allgemeinpolitische Bedeutung, ein Bezug der Empfehlungen zu bestehenden Interessen des Bezirks Wandsbek ist nicht erkennbar. Daher sieht die BSB von einer inhaltlichen Stellungnahme ab und nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Auf direkter Nachfrage der Geschäftsstelle unter Einbeziehung der Bezirksaufsicht konnte von der Behörde für Schule und Berufsbildung keine anderslautende Stellungnahme erreicht werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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